Guten Tag Frau Bader,
ich lebe mit meinem 6 Monate alten Sohn alleine, der Vater und ich sind ein Paar aber er lebt aus ausländerrechtlichen Gründen (Residenzpflicht) ca. 30 km von uns entfernt in einer anderen Stadt.
Nun hatte ich meine Elternzeit beim Arbeitgeber nur für 12 Monate beantragt und auch bewilligt bekommen.
Ebenfalls habe ich dummerweise auch das Elterngeld nur für 12 Monate beantragt, also so als leben mein Partner, unser Sohn und ich gemeinsam hier. Aber grundsätzlich bin ich ja alleinerziehend und hätte ein Anrecht auf 14 Monate Elterngeld, richtig?
Gibt es da noch Möglichkeiten, und wenn ja welche Möglichkeiten, dies zu ändern?
Wie könnte ich dies am Besten mit dem Arbeitgeber klären?
Über eine Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Freundliche Grüße
von
msylvi25
am 06.01.2021, 22:43
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld zu kurz beantragt
Hallo,
das EG ist weniger das Problem, das kann man nachträglich beantragen.
Die Verlängerung der EZ setzt aber voraus, dass der AG zustimmt. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2021
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld zu kurz beantragt
Hallo,
Für eine Verlängerung der Elternzeit ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
Erkläre ihm die Situation, vielleicht stimmt er zu, dass du länger Elternzeit nimmst. Mit Erlaubnis des AGs ist das kein Problem.
Habt ihr schon versucht, dass der Vater des Kindes bei euch leben darf?
Ich gehe davon aus, dass du (und demnach auch das Kind) Deutsch seid. Für den Vater eines deutschen Kindes wäre ein anderer ausländerrechtlicher Status möglich. (Familienzusammenführung).
LG luvi
von
luvi
am 06.01.2021, 23:30