Liebe Frau Bader,
Ich hoffe Sie können mir ein wenig weiterhelfen.
Ich bin seit dem 16.02.2021 beschäftigt. Mein Vertrag ist auf ein Jahr befristet und endet am 28.02.2022.
Mein errechneter ET ist der 15.10.2021.
Durch die Pandemie Situation habe ich von der Firma ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten und habe dadurch effektiv nur eine Woche dort vor Ort gearbeitet. Heißt es ist ziemlich sicher, dass ich nicht übernommen werde. Die Firma kennt mich ja eigentlich nicht und es würde sich auch für den Arbeitgeber eher nicht lohnen.
Ich möchte unbedingt mindestens 2 Jahre in Elternzeit gehen. Allerdings würde mein Beschäftigungsverhältnis ja schon ca. 4 Monate nach dem ET enden.
Wie sieht es dann für mich aus?
- Kann ich weiter Elterngeld bekommen?
- Wie sieht es aus wenn ich vorher ja gearbeitet habe und 1.905,20€ brutto bekommen habe?
- Wann muss ich mich arbeitslos melden und muss ich dann automatisch Arbeit suchen?
Ich möchte ja die ersten 2 Jahre des Kindes zu Hause bleiben und erst danach wieder Arbeiten gehen. Ich möchte das Kind nicht vor dem 3 Lebensjahr in eine Kita/Kindergarten geben.
- Wo bin ich in der Zeit nach auslaufen des Vertrages versichert?
Mein Mann arbeitet Vollzeit in der Firma und hat den selben Bruttolohn wie ich.
Sein Vertrag wird voraussichtlich verlängert, bzw. er wird nach ablaufen des befristeten Arbeitsverhältnisses übernommen.
Ich hoffe Sie können mir einige meiner Fragen beantworten. Ich habe große Angst, auf einmal mitten in der Elternzeit da zu stehen und auf einmal zB. meine Miete nicht mehr zahlen zu können..
Vielen Dank schon einmal und Liebe Grüße,
Magdalena
Mitglied inaktiv - 01.06.2021, 11:49
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld bei befristetem Vertrag
Hallo,
Kann ich weiter Elterngeld bekommen?
- Wie sieht es aus wenn ich vorher ja gearbeitet habe und 1.905,20€ brutto bekommen habe?
-> Als Bemessungsgrundlage zählt das Gehalt der letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Im Beschäftigungsverbot haben Sie vollen Lohn erhalten, deshalb haben Sie dadurch keine Einbußen..
- Wann muss ich mich arbeitslos melden und muss ich dann automatisch Arbeit suchen?
Ich möchte ja die ersten 2 Jahre des Kindes zu Hause bleiben und erst danach wieder Arbeiten gehen. Ich möchte das Kind nicht vor dem 3 Lebensjahr in eine Kita/Kindergarten geben.
-> Es macht Sinn, der Agentur für Arbeit drei Monate vor Beendigung des Vertrages schriftlich nachweisbar wie Beendigung des Vertrages mitzuteilen. Leistungen beziehen sie jedoch erst, wenn sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen, das Kind also betreut ist.
- Wo bin ich in der Zeit nach auslaufen des Vertrages versichert?
-> Während des Bezuges von Elterngeld sind Sie weiter beitragsfrei krankenversichert, danach müssen Sie sich selber oder Familien versichern. Während des Bezuges von Arbeitslosengeld 1 sind Sie ebenfalls beitragsfrei versichert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2021
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld bei befristetem Vertrag
Nach Auslaufen deines Arbeitsverhältnisses wärest du arbeitslos. Ich denke mal du erhältst Elterngeld und versichern könntest du dich über deinen Mann. Wenn ihr euch das finanziell leisten könnt, kannst du ja daheim bleiben würdest aber nur für ein Jahr Elterngeld bekommen, außer du splittest es auf zwei Jahre.
von
peekaboo
am 01.06.2021, 11:58
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld bei befristetem Vertrag
Mit Ende des Vertrages wärest du Hausfrau mit EG-Bezug. Läuft das EG aus, müsstest du dich selbst versichern wenn du noch länger zu Hause bleiben willst. Da du offenbar verheiratet bist, könntest du über deinen Mann in die Familienversicherung der KK (vorausgesetzt, er wird übernommen).
Bzgl. des EG´s müsst ihr dann schauen, ob es finanziell passt, dass du dies auf 2 Jahre streckst.
Aber wie gesagt: ab Vertrags-Ende bist du Hausfrau in nicht in EZ.
Das ist nicht unwichtig für den Fall, dass du nach 2 Jahren nicht sofort einen passenden Job findest und ALG beantragen musst.
Dies berechnet sich nämlich nach deinem sozialversicherungspflichtigem Gehalt innerhalb der letzten 24 Monate. Nach 2 Jahren bekommst du dann nämlich nicht ALG gemäß letztem Gehalt, sondern es wird fiktiv ermittelt anhand eines fiktiven Durchschnittsgehaltes gemäß deiner Berufsausbildung. Und das wird dann idR deutlich weniger sein als anhand des tatsächlich letzten Gehaltes.
von
cube
am 01.06.2021, 12:24
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld bei befristetem Vertrag
Solange du Elterngeld bezieht, bist du beitragsfrei versichert.
Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn dein Kind fremd betreut wird.
Du kannst solange daheim bleiben wie ihr es euch leisten könnt. Ab Ablauf Elterngeld musst du dich dann bei deinem Mann Familienversichern + Kind natürlich
Das Elterngeld berechnet sich aus den 12 Monaten vor Mutterschutz. Also alles zusammen : 12 und davon 67% ca.
von
MamaausM
am 01.06.2021, 13:01