Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Vorgeschichte: Ich habe meinen Erstwohnsitz noch in Deutschland und meinen Zweitwohnsitz in Österreich bei meinem Lebenspartner. Bisher war es eine Fernbeziehung und ich habe ab und zu mal in der Corona-Zeit im Home Office dort gearbeitet, aber nicht regelmäßig. Wir planen nun im Juni eine Kinderwunschbehandlung. Wenn es klappen sollte und ich meinen Erstwohnsitz in Deutschland behalten würde, bekäme ich Elterngeld, wenn ich aber meinen Wohnsitz ummelden würde (also Erstwohnsitz Österreich), dann würde das Elterngeld gestrichen, oder? Wir haben auch noch vor, vor der Kinderwunschbehandlung zu heiraten. Mit Erstwohnsitz in Deutschland bin ich jedoch auch nicht in Österreich krankenversichert, was natürlich dann als Schwangere mit den ganzen Vorsorgeuntersuchungen auch nicht optimal wäre. Oder ich müsste diese eben nach wie vor in Deutschland machen. Aber eine andere Möglichkeit hätte ich wahrscheinlich nicht? Freundliche Grüße
von Julia_1982 am 21.02.2022, 18:56