Eileen96
Hallo. Meine Frage ist ziemlich kompliziert zu schreiben :). Ich versuche es zu formulieren
Also unsere Tochter wird am 4.2 1 Jahr alt. Mein Job ist leider eine Stunde Autofahrt entfernt. Wir würden gerne ein 2 Kind bekommen allerdings nicht mit dem momentanen Job. Allerdings möchte ich ihn auch nicht wechseln bei einem Kinderwunsch. Wie verhält sich das finanzielle wenn ich in der jetzigen Elternzeit noch schwanger werden würde. Ich würde sofort ins Berufsverbot gehen. Bekomme ich dadurch meinen alten Lohn (Vollzeit Gehalt ) ?
Sie wurden mir empfohlen und ich hoffe sie können mir etwas weiter helfen
Hallo, während der Elternzeit spielt ein Beschäftigungsverbot keine Rolle. Erst ab dem ersten Tag nach der Elternzeit bekommen Sie wieder Lohn, genauso wie ohne Elternzeit. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Nein, Du bekommst das ersetzt im BV was Du auch verdienen würdest. Wie lange hast Du denn Elternzeit angemeldet? Und wie kannst Du dann arbeiten wenn Du nicht schwanger wirst? Du hast zwei Möglichkeiten: 1. Elternzeit ausnutzen und wie erlaubt zum neuen Mutterschutz beenden. Dann gibt es den Mindestsatz an Elterngeld plus ggf. Geschwisterbonus. 2. Jetzt den AG wechseln und Betreuung sichern und dann schwanger werden. Du kannst nicht in ein BV gehen für etwas was Du ohne Schwangerschaft gar nicht arbeiten würdest.
3wildehühner
In der Elternzeit kannst du nicht ins Beschäftigungsverbot gehen- du arbeitest ja gar nicht.Ein Berufsverbot ist übrigens etwas ganz anderes! Du erhältst das, was du ohne BV bekommen würdest. Wenn du während der Elternzeit Teilzeit arbeitest, bekommst du Teilzeitlohn. Wenn du während der Elternzeit gar nicht arbeitest, erhältst du natürlich nichts ( außer natürlich das Elterngeld, falls du es auf zwei Jahre aufgeteilt hast). Sobald deine Elternzeit zu Ende ist, bekommst du das, was vertraglich vereinbart wurde. Bei Vollzeit Vollzeitgehalt, bei Teilzeit Teilzeitgehalt. Die Elternzeit kann nicht beendet werden, um in ein BV zu gehen. Du kannst sie aber zum Mutterschutz vorzeitig beenden, um Mutterschaftsgeld zu erhalten. Bei BV gilt immer, dass die Frau weder besser, noch schlechter behandelt werden darf. Es gibt im BV immer das, was auch ohne ausgezahlt worden wäre.
MamaausM2
Wie lange läuft denn deine jetzige Elternzeit?
Eileen96
Bis nächstes Jahr Februar
MamaausM2
Für das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind muss beim zweiten Kind der Mutterschutz beginnen wenn Kind 1 14/15 Monate alt ist. Es werden nämlich nur Monate mit Elterngeld ausgeklammert und die Monate mit Mutterschaftsgeld. Jeder Monat danach zählt mit 0€ für das neue Elterngeld
cube
Möglichkeit 1: du wirst so rechtzeitig schwanger, dass der MuSchu noch in die aktuelle EZ fällt, kannst du die EZ zum MuSchu beenden - aber eben nicht vorher, um ein BV zu erlangen. Und da du aber auch nicht gearbeitet hast, wird das mit dem EG außer Mindestsatz 300 Euro auch nichts. Möglichkeit 2: du wirst zum Ender der EZ schwanger. Dann aber müsstest du für ein BV grundsätzlich arbeiten können. Also Kind 1 ist entsprechend betreut und du kannst/willst den Fahrtweg auf dich nehmen. Dein AG könnte theoretisch ja auch eine Ersatztätigkeit haben.
Succero
Da du sicher mit 2 Kindern anschließend auch den langen Fahrtweg nicht in Kauf nehmen willst, würde ich mir das überlegen. Wechselst du jetzt den AG, dann hast du im Anschluss wenigstens einen Job, den du auch ausüben kannst. Ob du, wenn du wieder arbeiten gehst, ein BV bekommst durch den AG liegt nicht in deinen Händen. Du versuchst zu mauscheln, um eine unpassende Situation irgendwie nach Wunsch zu biegen. Die Strategie geht selten auf. Früher oder später fällt alles auf deinen Schoss zurück. Ändere die Rahmenbedingungen so, dass es sich für dich gut und passend anfühlt, das zweite Kind zu bekommen.
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