Steeeef
Guten Abend Frau Bader. Ich habe da eine Frage die mich ziemlich beschäftigt. Und zwar hatte ich einen befristeten Arbeitsvertrag und wurde schwanger. Der Vertrag lief im Oktober aus. Habe dann einen Monat ALG1 erhalten, da mein Mutterschutz im November angefangen ist. Nun ist mein Sohn 10 Monate alt und wir/ich würden gerne direkt im Anschluss nach der Elternzeit die im Januar 2015 endet, erneut schwanger werden. Da ich im Krankenhaus arbeite weiß ich das meine Ärtzin mir direkt ein Beschäftigungsverbot geben wird ( da sie das bei der ersten Schwangerschaft in der 7.Woche auch getan hat). Ich bin arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet. Wenn ich nun aber bis Januar oder kurz darauf wieder schwanger werden würde, habe ich dann Anspruch auf ALG1? Ich kann ja aufgrund meines Verbotes dann ja nicht arbeiten. Oder erhalte ich dann kein Geld bis zur erneuten Elternzeit? Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen und hoffe das Sie mir weiterhelfen können :) Liebe Grüße
Hallo, das ist ein Problem, denn die Arbeitsämter stellen sch oft auf den Standpunkt, dass man nichts bekommt, weil man ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Schauen Sie mal hier (da stehen auch interessante Urteile, die die Arbämter ja nicht beachten sollen) http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Wenn ihr finanziell nicht auf ein gutes Elterngeld angewiesen seid geht das. ALG1 geht als 0€ in die neue Berechnung. Bewerben kannst Du Dich ja auch auf andere Stellen in denen man schwanger arbeiten darf. Solange Du die Betreuung der vorhandenen Kinder nachweisen kannst und arbeitswillig bist, kannst Du ALG1 beantragen.
Colien07022004
Hallo, du hast doch gar keinen Arbeitsvertrag, also kannst Du auch kein BV bekommen. Dieses solltest du auch nicht dem Arbeitsamt auf die Nase binden, denn solltest du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, bekommst du auch kein Geld! Auch erhältst du kein ALG1, wenn du keine Betreuung für dein Kind vorweisen kannst. Nur mit einer Betreuung erhält man Leistung. Hast du vorher 40h/Woche gearbeitet und du kannst nur eine Halbtagsbetreuung vorweisen, dann erhälst du auch nur 50% deines ALG1... Elterngeld bekommst du nur den Mindestsatz plus Gechwisterbonus. LG
Mitglied inaktiv
Zudem dürfte eine Ärztin auch kein BV aussprechen weil man in einem Krankenhaus arbeitet. Immerhin kennt sie deinen genauen Arbeitsplatz nicht, das darf nur der AG selbst. Der könnte dich nämlich auch einfach während der Schwangerschaft an einen Arbeitsplatz versetzen der mit dem Mutterschaftsgesetzt vereinbar ist. Da hat die gute dame wohl leicht ihre Kompetenzen anscheinend verkannt.
Steeeef
Vielen Dank für ihre Antwort! :) Nur leider lässt der Link sich nicht öffnen. Könnten Sie mir sagen wonach ich auf der Seite suchen soll? Würde mich gerne nochmal schlau machen. Liebe Grüße!
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