Steeeef
Guten Abend Frau Bader. Ich habe da eine Frage die mich ziemlich beschäftigt. Und zwar hatte ich einen befristeten Arbeitsvertrag und wurde schwanger. Der Vertrag lief im Oktober aus. Habe dann einen Monat ALG1 erhalten, da mein Mutterschutz im November angefangen ist. Nun ist mein Sohn 10 Monate alt und wir/ich würden gerne direkt im Anschluss nach der Elternzeit die im Januar 2015 endet, erneut schwanger werden. Da ich im Krankenhaus arbeite weiß ich das meine Ärtzin mir direkt ein Beschäftigungsverbot geben wird ( da sie das bei der ersten Schwangerschaft in der 7.Woche auch getan hat). Ich bin arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet. Wenn ich nun aber bis Januar oder kurz darauf wieder schwanger werden würde, habe ich dann Anspruch auf ALG1? Ich kann ja aufgrund meines Verbotes dann ja nicht arbeiten. Oder erhalte ich dann kein Geld bis zur erneuten Elternzeit? Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen und hoffe das Sie mir weiterhelfen können :) Liebe Grüße
Hallo, das ist ein Problem, denn die Arbeitsämter stellen sch oft auf den Standpunkt, dass man nichts bekommt, weil man ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Schauen Sie mal hier (da stehen auch interessante Urteile, die die Arbämter ja nicht beachten sollen) http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Wenn ihr finanziell nicht auf ein gutes Elterngeld angewiesen seid geht das. ALG1 geht als 0€ in die neue Berechnung. Bewerben kannst Du Dich ja auch auf andere Stellen in denen man schwanger arbeiten darf. Solange Du die Betreuung der vorhandenen Kinder nachweisen kannst und arbeitswillig bist, kannst Du ALG1 beantragen.
Colien07022004
Hallo, du hast doch gar keinen Arbeitsvertrag, also kannst Du auch kein BV bekommen. Dieses solltest du auch nicht dem Arbeitsamt auf die Nase binden, denn solltest du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, bekommst du auch kein Geld! Auch erhältst du kein ALG1, wenn du keine Betreuung für dein Kind vorweisen kannst. Nur mit einer Betreuung erhält man Leistung. Hast du vorher 40h/Woche gearbeitet und du kannst nur eine Halbtagsbetreuung vorweisen, dann erhälst du auch nur 50% deines ALG1... Elterngeld bekommst du nur den Mindestsatz plus Gechwisterbonus. LG
Mitglied inaktiv
Zudem dürfte eine Ärztin auch kein BV aussprechen weil man in einem Krankenhaus arbeitet. Immerhin kennt sie deinen genauen Arbeitsplatz nicht, das darf nur der AG selbst. Der könnte dich nämlich auch einfach während der Schwangerschaft an einen Arbeitsplatz versetzen der mit dem Mutterschaftsgesetzt vereinbar ist. Da hat die gute dame wohl leicht ihre Kompetenzen anscheinend verkannt.
Steeeef
Vielen Dank für ihre Antwort! :) Nur leider lässt der Link sich nicht öffnen. Könnten Sie mir sagen wonach ich auf der Seite suchen soll? Würde mich gerne nochmal schlau machen. Liebe Grüße!
Ähnliche Fragen
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld