Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV Ausstellungsdatum nach Elternzeit.

Frage: BV Ausstellungsdatum nach Elternzeit.

Leni890

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Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten.  Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschäftigungsverbot ab dem 31.01 aussprechen oder ab 03.02. mit Datum vom 31.01? Oder ganz normal 03.02.? Ich würde meine arbeit gerne schon am Freitag informieren damit sie Montag nicht mit mir planen, nur ist das rechtlich ok das man Freitag am 31.01 schon ankündigt es läuft auf eine bv aus? Mein arzt ist auch etwas unsicher daher hoffe ich hier auf Rat. da der 31.1 der letze Tag meiner Elternzeit ist. Selbst wenn er es am 31.1 ausspricht, kann ich es so mitteilen aber meinem AG dann das bv mit Datum ab 03.02. einreichen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die von IHnen genannten Gründe sprechen für ein AU, nicht für ein BV. Die Probleme liegen ja nicht am AG, sondern sind krankheitsbedingt. Das kann zu erheblichen Problemen führen, wenn der AG das BV anzweifelt und es rückwirkend unwirksam ist. Ansonsten ist ein BV erst ab dem ersten Arbeitstag möglich. Liebe Grüße NB


Ani123

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Aus welchem Grund möchte der Gynäkologe ein BV ausstellen?  Am 31.01. endet ihre EZ. Somit müsste ein BV am 01.02. beginnen.  Ich hoffe, dass ihr 1. Kind entsprechend betreut ist. Denn ein BV kann zu jederzeit aufgehoben werden. Sollte der Arbeitgeber Zweifel an dem BV vom Gynäkologen haben kann er das der Krankenkasse mitteilen. Diese prüft das und es wird auch geprüft ob das 1. Kind entsprechend betreut ist um ohne BV zu arbeiten. Sollte das nicht gegeben sein oder das BV vom Arzt als nichtig angesehen werden kann das Konsequenzen für sie haben. Z. B. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das EG.  Ohne BV müssen sie vom 01.02. bis Beginn des Mutterschutzes arbeiten.  Weiß ihr Arbeitgeber von der Schwangerschaft? Wenn nein könnten sie es vor Ende der EZ machen. Müssen tun sie es nicht. Da reicht der 1. Arbeitstag aus. Ihr Arbeitgeber wird eine Gefährungsbeurteilung machen. Wenn er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat müssen sie die ausüben. Hat er diese nicht spricht er das BV aus. 


Leni890

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Guten Tag, ja mein 1. Kind ist gerade in der Eingewöhnung die der Papa macht. ich habe eine Thrombose und auch genetisch bedingt eine venenschwäche. Diesmal sehr früh gestartet. Auch extreme Rückenschmerzen und mit dem isias nerv starke Probleme .. dies sind wenige der Symptome. Ich habe einen sitzjob. Ich habe auch eine BV in der ersten Schwangerschaft bekommen. Das erste Kind ist somit in Betreuung. 


KielSprotte

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Das sind vielleicht Gründe für eine AU, aber nicht für ein BV. Zum Glück prüfen die Krankenkassen heute immer mehr und gezielter. 


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