MamavonMia123
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage in 2026 zu übertragen, da ich dieses Jahr nicht mehr alles nehmen möchte (ich hatte bereits sehr viel Urlaub) und laut Gesetzt ist der Urlaub aus der Elternzeit in dem "laufenden Jahr oder Folgejahr" zu gewähren. Kann mir der AG dies nun tatsächlich verweigern? Ich habe bei den Urlaubsanträgen nicht angegeben, dass ich zunächst den regulären Urlaub aus der aktuellen Tätigkeit nehme und erst nach dessen Verbrauch den Urlaub aus der Elternzeit. Wäre das nötig gewesen? Der reguläre Urlaub dürfte ja verfallen aber der Urlaub aus den Mutterschutz -Zeiten ist doch gesetzlich geschützt. Danke für ihre Hilfe
Dojii
Ich muss nochmal nachfragen, da du es etwas komisch fomuliert hast. Geht es hier also nur um den Resturlaub vor Beginn deiner ersten Elternzeit sowie den Urlaub, den du in den jeweiligen Mutterschutzzeiten generiert hast? Normalerweise generiert man keinen neuen Urlaub aus/in Elternzeit, denn in der Elternzeit kann der Arbeitgeber den "neuen" Urlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um 1/12 kürzen. Von daher gehe ich davon aus, dass du keinen zusätzlichen Urlaub in der Elternzeit erzielt hast.
MamavonMia123
Genau! Nur der Resturlaub von vor Beginn der ersten Elternzeit sowie den Urlaub, den ich in den jeweiligen Mutterschutzzeiten generiert habe!
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