Staengchen
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein zweites Kind. Mein Mutterschutz begann am 02.09.2018. Mein erster Sohn wurde am 07.05.2017 geboren. Vom 07.05.17 - 06.01.18 war ich in voller Elternzeit. Danach war ich vom 07.01.18 bis 07.09.18 in Teilzeit arbeiten und habe über diesen Zeitraum Elterngeld Plus bezogen. Meine erste Elternzeit und der erneute Mutterschutz überschneiden sich also um 4 Tage. Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit habe ich versäumt. Da ich ab 07.09.18 wieder in Vollzeit gearbeitete hätte, erhielt ich von der Elterngeldstelle die Auskunft ich würde im Mutterschutz wieder mein Vollzeitgehalt erhalten. Mein Arbeitgeber hingegen behaupte die Berechnungsgrundlage sind die letzten 13 Wochen also mein Teilzeit Gehalt während der Elternzeit. Wer hat Recht? Wo kann ich eine entsprechende Gesetzestextstelle finden? Vielen Dank vorab.
Hallo, Sie erhalten im Mutterschutz, bis auf die besagten vier Tage, den Vollzeitlohn. Dies kann man schematisch erklären. Die Elternzeit endet und damit lebt automatisch wieder der Vollzeitvertrag auf. und deshalb haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe vom Vollzeitlohn. Liebe Grüße NB
Felica
Die EG-Kasse. Dein AG muss dir im Mutteschutz das volle Mutterschaftsgeld zahlen, aber eben erst ab dem 7.09. Zudem erwirbst du wieder vollen Urlaubsanspruch für die komplette Mutterzeit. Dein AG soll mal bei der KK anrufen, die werden ihm das schon erklären.
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