Meliii007
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Aber auf welcher Grundlage errechnet sich mein Krankengeld? Aus den 6 Wochen oder aus der Zeit vor der Elternzeit? Und ist es sinnvoll den AG bereits jetzt über mein fehlen zu informieren? Ich bin etwas Zwiegespalten wie ich mich verhalten soll. Ganz lieben Dank!
Hallo, 1. Aus dem TZ-Lohn 2. Das würde ich davon abhängig machen, wie sehr er auf Sie angewiesen ist, um ihm eine Chance zu geben, sich jmd anderen zu suchen.. Liebe Grüße NB
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