Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Nebenjob erneuter Kinderwunsch Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit Nebenjob erneuter Kinderwunsch Beschäftigungsverbot

Katharina_85

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, herzlichen Dank für Ihren großartigen Einsatz in diesem Forum!! Ich versuche, mich kurz zu fassen. Ich bin aktuell in Elternzeit ohne Einkünfte (im 2. Lebensjahr unserer Tochter). Es besteht erneuter Kinderwunsch und sollte sich dieser erfüllen, dann würde ich zum Zeitpunkt des Auslaufens der Elternzeit (sind nur noch 4 Monate) ja wieder in meinen alten Vollzeitvertrag "rutschen" und da ich in einem Beruf arbeite, in dem ein Beschäftigungsverbot für Schwangere ausgesprochen wird, so bekäme ich dann ja mein altes Vollzeitgehalt. 1) Das bestätigen Sie so, oder? 2) Bei Zustimmung meines AG könnte ich aktuell in der Elternzeit einen Nebenjob bei einem anderen AG ausüben? 3) Ab welchem Verdienst bei dem anderen AG muss ich mich selbst krankenversichern? 4) Könnte der Nebenjob (für Schwangere "ungefährlich") auch weiter ausgeübt werden, sofern ich nach Ende der Elternzeit schwanger in ein neues Beschäftigungsverbot gehen würde und mein altes Gehalt bekäme? 5) Muss ich bei all dem sonst noch irgendetwas beachten, außer dass ich theoretisch jederzeit für meinen "Vollzeit"-Arbeitgeber für eine während der Schwangerschaft geeignete Tätigkeit zur Verfügung stehen müsste? Meinen allerherzlichsten Dank und gute Gesundheit Ihnen in dieser Zeit.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Nicht unbedingt, der AG kann Sie umsetzen. Und dann müssen Sie VZ zur Verfügung stehen. 2. Unproblematisch 3. Über 450 € 4. Nur, wenn Sie nicht über eine Gesamtzeit von achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche kommen, § 4 MuSchG. 5.Nein, aber das ist eine wichtige Sache (mit dem zur Verfügung stehen) Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...