Katharina_85
Sehr geehrte Frau Bader, herzlichen Dank für Ihren großartigen Einsatz in diesem Forum!! Ich versuche, mich kurz zu fassen. Ich bin aktuell in Elternzeit ohne Einkünfte (im 2. Lebensjahr unserer Tochter). Es besteht erneuter Kinderwunsch und sollte sich dieser erfüllen, dann würde ich zum Zeitpunkt des Auslaufens der Elternzeit (sind nur noch 4 Monate) ja wieder in meinen alten Vollzeitvertrag "rutschen" und da ich in einem Beruf arbeite, in dem ein Beschäftigungsverbot für Schwangere ausgesprochen wird, so bekäme ich dann ja mein altes Vollzeitgehalt. 1) Das bestätigen Sie so, oder? 2) Bei Zustimmung meines AG könnte ich aktuell in der Elternzeit einen Nebenjob bei einem anderen AG ausüben? 3) Ab welchem Verdienst bei dem anderen AG muss ich mich selbst krankenversichern? 4) Könnte der Nebenjob (für Schwangere "ungefährlich") auch weiter ausgeübt werden, sofern ich nach Ende der Elternzeit schwanger in ein neues Beschäftigungsverbot gehen würde und mein altes Gehalt bekäme? 5) Muss ich bei all dem sonst noch irgendetwas beachten, außer dass ich theoretisch jederzeit für meinen "Vollzeit"-Arbeitgeber für eine während der Schwangerschaft geeignete Tätigkeit zur Verfügung stehen müsste? Meinen allerherzlichsten Dank und gute Gesundheit Ihnen in dieser Zeit.
Hallo, 1. Nicht unbedingt, der AG kann Sie umsetzen. Und dann müssen Sie VZ zur Verfügung stehen. 2. Unproblematisch 3. Über 450 € 4. Nur, wenn Sie nicht über eine Gesamtzeit von achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche kommen, § 4 MuSchG. 5.Nein, aber das ist eine wichtige Sache (mit dem zur Verfügung stehen) Liebe Grüße NB
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