Hobbit123
Hallo Frau Bader. Ich habe schon etliche Kommentare gelesen nur immer noch keine Antwort auf meine Frage gefunden.Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit mit meinem 5 Monate alten Sohn. Ich habe 2 jahre Elternzeit beantragt aber mir das Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen lassen im zweiten Jahr bekomme ich sozusagen nix.Da wollte ich vorraussichtlich wieder anfangen zu arbeiten aber erstmal verkürzt. Ich bin auf Grund meiner Arbeit in meiner ersten SS ins BV geschickt worden . Nun planen wir ein zweites Kind .Wenn ich nun vor dem 1 Geburtstag meines Sohnes wieder schwanger werden sollt steht mir kein Lohn zu ? da ich 2 jahre Elternzeit genommen habe aber das Geld ja nur für ein Jahr beantragt habe ? ist das richtig ? Vielen Dank im Vorraus für das Aufklären meiner Fragezeichen MFG
Hallo, wenn Sie in der Elternzeit, arbeiten Sie ja sowieso nicht. Ein Beschäftigungsverbot spielt keine Rolle. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
So ist es. Gibt es allerdings schon eine unterschriebene Teilzeitvereinbarung würde diese greifen ab deren Start und Du würdest das Teilzeitgehalt bekommen in einem BV. Laufende Elternzeit kann auf jeden Fall zum Tag vor neuem Mutterschutz beendet werden um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten
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