Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin aktuelle in Teilzeit während Elternzeit und als Nebenerwerbslandwirtin tätig.
Nun Frage ich mich, wie das Elterngeld/Mutterschaftsgeld bei einer Schwangerschaft während der jetzigen Elternzeit berechnet wird?
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
Viele Grüße aus Baden-Württemberg.
"WerWieWas?!"
von
WerWieWas?!
am 09.10.2023, 08:06
Antwort auf:
Selbstständig - Teilzeit in Elternzeit - Kinderwunsch - Elterngeld
Hallo,
es zählen bei Mischeinkünfte das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Wenn Sie in diesem Jahr Mutterschaftsgeld oder EG eines vorherigen Kindes bezogen haben, können Sie diese Jahre ausklammern.
Ansonsten sollten Sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit beenden , um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2023