Liebe Frau Bader, ich habe mich während der Elternzeit selbstständig gemacht und bin bei meinem eigentlichen Arbeitnehmer noch etwas über ein Jahr in Elternzeit. Erst danach möchte ich entscheiden, ob ich wieder zurück in meinen alten Beruf gehen und weiterhin selbstständig bleibe. Die letzten Monate vor dem Mutterschutz war ich in Vollzeit angestellt, daher ist die Krankenkasse zu dem Schluss gekommen, dass ich die Krankenkassenbeiträge nicht selbst übernehmen muss und ich weiterhin über meinen Arbeitgeber versichert bin. Da ich nun wieder schwanger bin, stellt sich mir die Frage: Bleibt das nun auch in meiner zweiten Schwangerschaft so und verlängert sich dann um drei weitere Jahre? Ich bin sehr unsicher, wie sich die rechtliche Seite mit Mutterschutz, Elterngeld, Krankenkasse etc. verhält durch meine Selbstständigkeit in der Elternzeit. Herzlichen Dank Carina
von CarinaCtee am 26.07.2021, 17:09