CarinaCtee
Liebe Frau Bader, ich habe mich während der Elternzeit selbstständig gemacht und bin bei meinem eigentlichen Arbeitnehmer noch etwas über ein Jahr in Elternzeit. Erst danach möchte ich entscheiden, ob ich wieder zurück in meinen alten Beruf gehen und weiterhin selbstständig bleibe. Die letzten Monate vor dem Mutterschutz war ich in Vollzeit angestellt, daher ist die Krankenkasse zu dem Schluss gekommen, dass ich die Krankenkassenbeiträge nicht selbst übernehmen muss und ich weiterhin über meinen Arbeitgeber versichert bin. Da ich nun wieder schwanger bin, stellt sich mir die Frage: Bleibt das nun auch in meiner zweiten Schwangerschaft so und verlängert sich dann um drei weitere Jahre? Ich bin sehr unsicher, wie sich die rechtliche Seite mit Mutterschutz, Elterngeld, Krankenkasse etc. verhält durch meine Selbstständigkeit in der Elternzeit. Herzlichen Dank Carina
Hallo, am Status bei der Krankenkasse ändert sich durch eine erneute Schwangerschaft nichts, wenn sich an den Gegebenheiten nichts geändert hat, Sie also weiter im geringen Rahmen selbständig tätig sind und keine Angestellten haben. Liebe Grüße NB
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Ich bin jetzt noch ein Jahr in Elternzeit und möchte mich selbstständig machen. Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Das was ich machen möchte, stellt keine Konkurenz zu dem Betrieb dar in dem ich angestellt bin. Seit 5 Monaten warte ich auf eine Entscheidung von meinem Chef, ob er mich in der Elternzeit für ein paar Stunden einstel ...
Guten Tag, Frau Bader, in befinde mich bis Anfang Dez'13 in Elternzeit für unseren Sohn ( geb Dez '10) und arbeite seit Ende '11 bei meinem AG auf 400€-Basis, es wurde hierfür kein neuer Vertrag abgeschlossen. Ende Dez'13 beginnt der MuSchu für unser 2. Kind. Ich möchte mit meinem AG vereinbaren, die gut 3 Wochen dazwischen wieder zu arbeiten, ...
Guten Tag Frau bader, ich benötige dringend Ihren Rat: Ich bin derzeit in Elternzeit und arbeite 30 Stunden/Woche. Dies ist auch mein vertraglicher Arbeitsumfang gewesen vor der Elternzeit. Nun möchte ich mich selbstständig machen. Ich schätze den Arbeitsumfang auf ca. 30 Stunden die Woche ein. Mein Ziel ist es generell, bei meinem jetztigen AG ...
Hallo Ist es möglich sich in Elternzeit nebenbei selbstständig zu machen?Ich habe vor meine Arbeit zu behalten,allerdings würde ich mich gerne nebenbei selbstständig machen.( wäre keine Konkurrenz für Ihn).Ist das möglich?Muss der Arbeitgeber das wissen und damit einverstanden sein? Muss ich da etwas bestimmtes beachten? Danke für Ihre Hilfe
Hallo Frau Bader, ich habe mir von meinen Arbeitgeber schon vor der Elternzeit eine selbstständige Nebentätigkeit genehmigen lassen. In der Elternzeit arbeite ich an dieser Selbstständigkeit weiter. Muss ich mir extra noch eine Genehmigung für die Elternzeit ausstellen lassen oder reicht die allgemeine Genehmigung für die Nebentätigkeit? Lieben D ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit bis Mitte Januar eingereicht. Ich werde diese um ein drittes Jahr verlängern. Bereits seit Anfang 2020 wollte ich in Teilzeit zurückkehren, dies wurde erst zugesagt, dann jedoch coronabedingt abgelehnt. Der Vertrag für die Elternzeit lag noch nicht vor und plötzlich gab es einen Einstellu ...
Guten Tag Frau Bader, Wenn ich jetzt in elternzeit eine selbstständige Tätigkeit machen würde , dann wird mir das auf das elterngeld angerechnet, das weiß ich. Aber muss ich mich dann auch selbst krankenversichern und die Beiträge selber zahlen? Denn das sagt eine Freundin von mir das ich das machen müsste wobei ich mir nicht vorstellen kann das i ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuelle in Teilzeit während Elternzeit und als Nebenerwerbslandwirtin tätig. Nun Frage ich mich, wie das Elterngeld/Mutterschaftsgeld bei einer Schwangerschaft während der jetzigen Elternzeit berechnet wird? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Viele Grüße aus Baden-Württemberg. "WerWieWas?!"
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
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