Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbstständig in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Selbstständig in Elternzeit

Julia1703

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Guten Tag Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit bis Mitte Januar eingereicht. Ich werde diese um ein drittes Jahr verlängern. Bereits seit Anfang 2020 wollte ich in Teilzeit zurückkehren, dies wurde erst zugesagt, dann jedoch coronabedingt abgelehnt. Der Vertrag für die Elternzeit lag noch nicht vor und plötzlich gab es einen Einstellungsstopp. Nun bietet mir mein Arbeitgeber an, für den Rest der Elternzeit selbstständig in meinem bisherigen Unternehmen zu arbeiten und Rechnungen einzureichen. Die Tätigkeiten wären ähnlich, aber nicht dieselben. Schade ich mir damit oder ist das möglich? Schließlich bin ich ja in der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber Angestellte, wäre dann aber gleichzeitig selbstständig. Geht das? Würde mein ursprünglicher Vertrag danach einfach weiterlaufen? Herzlichen Dank für Ihre Mühe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht schon, birgt aber die Gefahr der Scheinselbständigkeit - was bedeutet, dass Sie im schlimmsten Fall die komplette Zeit rückwirkend angestellt waren und alle Sozialabgaben nachgezahlt werden müssen. Liebe Grüße NB


Felica

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Theoretisch geht das. Praktisch sieht das aber so aus das du nur einen Kunden hast, und dann kann das Finanzamt, der Zoll schnell von Scheinselbstständigkeit reden. Vor allen wenn Dein AG sich weiter dir gegenüber als AG benimmt und nicht als Geschäftspartner. Warum bietet man dir für die EZ keinen befristeten TZ-Vertrag über diese Tätigkeit an? Das ginge auch und ist üblicher.


Julia1703

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Ich bekomme wegen des Einstellungsstopps keinen Vertrag während meiner laufenden Elternzeit. Ich habe ja 2 volle Jahre eingereicht und wollte einfach früher wieder Teilzeit arbeiten. Habe das beim ersten Kind auch so gemacht. Nun wird der Vertrag coronabedingt abgelehnt.


luvi

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Eigenartig von deinem Chef. Arbeit scheint es ja zu geben, sonst wäre ja die selbständige Arbeit auch nicht möglich. LG luvi


Julia1703

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Ja, aber es gab eben auch Kurzarbeit und gibt den Einstellungsstopp. Es gibt verschiedene Bereiche, in denen ich arbeiten könnte. Deshalb gibt es quasi auch Arbeit für mich. Allerdings erlaubt der Betriebsrat wegen des Einstellungsstopps keinen Vertrag. Danke für eure Hilfe schon mal!


Felica

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Dann würde ich mir das ok holen in der EZ woanders zu arbeiten. Kann er dann schlecht verwehren. Davon ab bist du keine neueinstellung, sondern du nutzt dein Recht. Das der Gesetzgeber dir eben zusichern würdest du die Ez nocht verlängern müsste man dir deinen VZ-Job geben. Oder eiben vergleichbaren. Hat dein AG mehr als 25 Mitarbeiter, darf er TZ nicht ablehnen nach der EZ. Die EZ sichert dir aber den Kündigungsschutz. Darauf würde ich dann auf keinen Fall verzichten wenn man schon so kommt.


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