Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

in Elternzeit und 2. Kinderwunsch

Frage: in Elternzeit und 2. Kinderwunsch

jopus

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Hallo Frau Bader, Ich habe Fragen zum Thema " Kinderwunsch in Elternzeit" Mein erstes Kind kam am 21.12.2011 zur Welt.Ich habe beim AG 3 jahre Elternzeit eingereicht. Nun wünschen wir uns noch ein Geschwisterchen. Wenn ich also jetzt wieder schwanger werde und unser 2. tes Kind innerhalb der ersten Elternzeit zu Welt kommt, Wie berechnet sich dann das Elterngeld fürs 2.te Kind? Und kann mein AG mir dann kündigen weil ich wieder in Elternzeit gehen möchte für 3 jahre? Hoffe sie können mir etwas helfen fG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


sternenfee75

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Das EG wäre nur der Mindestbetrag von 300 Euro, sofern jetzt kein Verdienst dazukommt plus Geschwisterbonus bis zum 3. Geburtstag.


jopus

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Oh schonmal lieben Dank sternenfee75 :-)


SumSum076

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Das Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt. War man "nur" in Elternzeit und das erste Kind ist älter als 2 Jahre, läuft das auf den Mindestsatz von 300 Euro hinaus. Kündigen kann der AG da nicht. 1. dann wegen der Schwangerschaft 2. dann wg der Entbindung für weitere 4 Monate 3. während der Elternzeit. Gruß Sabine


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