Befristeter Vertrag und Kinderwunsch

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Befristeter Vertrag und Kinderwunsch

Hallo, Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der bis zum 14.10.2024 läuft.Wir haben Kinderwunsch und ich habe mich schon informiert,wie es finanziell weiter gehen würde wenn ich schwanger werde. Habe ich das so richtig verstanden : Wenn ich das Kind bekomme,während mein Vertag noch läuft komme ich ganz normal in den Mutterschutz (ich wäre vorher sowieso arbeitsbedingt im Beschäftigungsverbot) und kann danach Elterngeld beantragen,auch wenn der Vetrag dann beendet ist oder zwischenzeitlich endet.Krankenversichert wäre ich auch noch nach Vertragsende.Ich habe vor nach einem Jahr wieder arbeiten zu gehen,dementsprechend würde ich mich in der "Elternzeit" rechtzeitig neu bewerben und kein Alg beantragen. Wenn der Entbindungstermin nach Vertragsende ist,müsste ich bis zur Entbindung Alg beziehen und könnte danach Elterngeld beantragen.Dieses wäre dann deutlich weniger durch die Bezüge des Alg. Ist das korrekt?Das heißt,solange ich das Kind während des befristeten Vertrages bekomme,habe ich keine finanziellen Einbußen im Vergleich zu einem unbefristeten Vertag? Danke und freundliche Grüße

von Kutzemie am 12.02.2023, 00:09



Antwort auf: Befristeter Vertrag und Kinderwunsch

Hallo, ja, das ist alles so korrekt. Drücke die Daumen! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2023



Antwort auf: Befristeter Vertrag und Kinderwunsch

Ja, alles richtig. Hoffe es klappt schnell.

von Neverland am 12.02.2023, 10:10



Antwort auf: Befristeter Vertrag und Kinderwunsch

Deine Krankenversicherung bleibt kostenlos solange du nahtlos pflichtversichert bist über Arbeitgeber, Mutterschutz und Elterngeld. Müsstest du dich aus welchem Grund auch immer zwischendurch freiwillig pflichtversichern, dann auf jeden Fall vorab mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen. In aller Regel bleibt man dann freiwillig pflichtversichert und das kostet.

von Succero am 12.02.2023, 11:45



Antwort auf: Befristeter Vertrag und Kinderwunsch

Wenn du auch nachweisen kannst, dass das Kind betreut ist. Ansonsten bekämest du kein Arbeitslosengeld, da du ja dem Arbeitsmarkt nicht so Verfügung stehen kannst wegen Kinderbetreuung.

von peekaboo am 12.02.2023, 13:46



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