Hallo, Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der bis zum 14.10.2024 läuft.Wir haben Kinderwunsch und ich habe mich schon informiert,wie es finanziell weiter gehen würde wenn ich schwanger werde. Habe ich das so richtig verstanden : Wenn ich das Kind bekomme,während mein Vertag noch läuft komme ich ganz normal in den Mutterschutz (ich wäre vorher sowieso arbeitsbedingt im Beschäftigungsverbot) und kann danach Elterngeld beantragen,auch wenn der Vetrag dann beendet ist oder zwischenzeitlich endet.Krankenversichert wäre ich auch noch nach Vertragsende.Ich habe vor nach einem Jahr wieder arbeiten zu gehen,dementsprechend würde ich mich in der "Elternzeit" rechtzeitig neu bewerben und kein Alg beantragen. Wenn der Entbindungstermin nach Vertragsende ist,müsste ich bis zur Entbindung Alg beziehen und könnte danach Elterngeld beantragen.Dieses wäre dann deutlich weniger durch die Bezüge des Alg. Ist das korrekt?Das heißt,solange ich das Kind während des befristeten Vertrages bekomme,habe ich keine finanziellen Einbußen im Vergleich zu einem unbefristeten Vertag? Danke und freundliche Grüße
von Kutzemie am 12.02.2023, 00:09