Nina0712
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte mich bezüglich meiner Rückkehr aus der Elternzeit und der Situation mit meiner Stelle bei xxx firma rechtlich beraten lassen. Hier ist der Sachverhalt: Ich bin bei x angestellt . Meine Elternzeit läuft bis Dezember. Geplanter Wiedereinstieg in meinen Job ist ab Frühjahr / Sommer In einem Gespräch mit meinem Vorgesetzten wurde mir signalisiert, dass nach der Elternzeit keine freie Stelle für mich frei ist. (Wollte meine Elternzeit nach meinem resturlaub verlängern) Meine Fragen sind insbesondere Kann xxx Firma mich nach der Elternzeit einfach ablehnen oder meinen Einsatzplatz streichen, obwohl ich unbefristet angestellt bin? Welche Kündigungsschutzrechte habe ich direkt nach der Elternzeit? Welche rechtlichen Folgen hätte es, wenn ich nach Rückkehr erneut schwanger werde?
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin seit einem Monat wieder im Unternehmen eingestiegen und befinde mich aber noch in Elternzeit. Mein Wunsch wieder teilzeit in der EZ zu arbeiten habe ich meinem AG 8 Wochen im voraus mitgeteilt. Eine richtige Bestätigung kam nicht. Per E-Mail wurden mir die Wunschtage-, Stunden auch nicht bestätigt aber ich dürfte ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite seit kurzem Teilzeit (30 Wochenstunden) im zweiten Elternzeitjahr für mein zweites Kind bei meinem alten Arbeitgeber (bin seit 10 Jahre dort eingestellt). Allerdings gibt es wesentliche Unterschiede zum letzten Mal: ich habe gar keinen Arbeitstisch da in der Zwischenzeit noch jemand eingestellt wurde, ich darf n ...
Hallo Frau bader, Meine Ez endet am 25.5.18 und ich möchte meine Stunden von 169 auf 140 reduzieren. Das ist alles kein Problem und mein ag akzeptiert das so. Allerdings bin ich Abteilungsleitung und hier liegt das Problem. Mein Mann arbeitet im selben Betrieb und hat auch eine leitende Position, d.h. wir arbeiten zusammen. Nun hat mein ag gefra ...
Guten Morgen Frau Bader, mich beschäftigt da etwas und ich hoffe Sie können mir helfen. Ich habe vor der Geburt meines Sohns im Innendienst einen großen Kundenstamm betreut. Für meine Elternzeit wurde eine Vertretung eingestellt. Die Ausschreibung für meine Stelle lautete „Vertretung während der Elternzeit“ Nun habe ich mit meinem Chef ges ...
Hallo, Ich komme nach Abbau von 2,5 Monaten Überstunden und 14 Monaten Elternzeit wieder mit 30h in Teilzeit in meinen job zurück. Da ich nicht mehr Vollzeit arbeiten kann, rutsche ich eine Position tiefer. Das Gehalt soll nun aber statt 75% (was ja den 30 Stunden bei einer vorherigen 40 Stunden Woche entspricht) nur noch ca 63% sein. Das bekomme ...
Ich habe 2 Kinder genommen und bin noch in Elternzeit bis Mitte 2021. Ich habe vor 3 Monaten Kontakt mit meinem Arbeitgeber aufgenommen und ihm mitgeteilt, dass ich gerne schon Mitte Februar wieder einsteigen würde und dies in Teilzeit. Daraufhin gab es ein Gespräch mit dem CEO und HR Chef. Dort haben wir uns inhaltlich auf eine Position geeinigt. ...
Liebe Frau Bader, Ich möchte gerne nach meiner Elternzeit in meinen alten Job zurück. Ich hatte bereits ein Gespräch mit der Personalabteilung unserer Firma in dem mir gesagt wurde, dass ich wenn ich nicht in Vollzeit zurück kommen kann (leider absolut nicht möglich, da Einzelhandel und keine Kita bis 20:00 Uhr geöffnet) nicht in meine alte P ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Einstieg nach der Babypause. Bei der Rückkehr in den Beruf zurück hat man ein Anrecht auf eine gleichwertige Stelle (sofern der Arbeitgeber groß genug ist usw.). Gilt das Anrecht auf eine gleichwertige Stelle nur wenn man nach der Elternzeit in Teil- oder Vollzeit einsteigt? Oder hat man einen ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich gerade in Elternzeit, diese geht noch bis Januar 2024. Ich möchte bei meinem AG wieder anfangen zu arbeiten, erst mal ein zwei Monate als Aushilfe, um mich reinzufinden und dann weiter als TZ Kraft. Ich würde gerne wissen, ob mir meine alten Aufgaben aus meinem eigentlichen Vertrag weiterhin zustehen? Muss ...
Sehr geehrte Frau Bader, 2018 wurde ich zur Teamleiterin befördert mit entsprechenden Anpassungen im Arbeitsvertrag. Im Vertrag werde ich als Teamleiterin benannt und die zur Stelle gehörenden Aufgaben werden klar aufgeführt. Frage: habe ich nach meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf die Position der Teamleiterin, oder kann mein Arbeitgeber mic ...
Die letzten 10 Beiträge
- Keine Position nach verlängerter Elternzeit
- Beschäftigungsverbot während Resturlaub
- Namensänderung und Sorgerecht
- Reitunfall
- Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe durch Nachbarn
- BESCHÄFTIGUNGS VERBOT
- Nach Elternzeit wieder schwanger
- Kind krank Beamte und gesetzlich Versicherte getrennt lebend
- Kindesunterhalt im WM 50:50 & Elternzeit
- Kindesunterhalt im WM 50:50 und beginnende Elternzeit