Sehr geehrte Frau Bader,  ich möchte mich bezüglich meiner Rückkehr aus der Elternzeit und der Situation mit meiner Stelle bei xxx firma rechtlich beraten lassen. Hier ist der Sachverhalt: Ich bin bei x angestellt .  Meine Elternzeit läuft bis Dezember. Geplanter Wiedereinstieg in meinen Job ist ab Frühjahr / Sommer  In einem Gespräch mit meinem Vorgesetzten wurde mir signalisiert, dass nach der Elternzeit keine freie Stelle für mich frei ist.  (Wollte meine Elternzeit nach meinem resturlaub verlängern)  Meine Fragen sind insbesondere Kann xxx Firma  mich nach der Elternzeit einfach ablehnen oder meinen Einsatzplatz streichen, obwohl ich unbefristet angestellt bin? Welche Kündigungsschutzrechte habe ich direkt nach der Elternzeit? Welche rechtlichen Folgen hätte es, wenn ich nach Rückkehr erneut schwanger werde?