Nina0712
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte mich bezüglich meiner Rückkehr aus der Elternzeit und der Situation mit meiner Stelle bei xxx firma rechtlich beraten lassen. Hier ist der Sachverhalt: Ich bin bei x angestellt . Meine Elternzeit läuft bis Dezember. Geplanter Wiedereinstieg in meinen Job ist ab Frühjahr / Sommer In einem Gespräch mit meinem Vorgesetzten wurde mir signalisiert, dass nach der Elternzeit keine freie Stelle für mich frei ist. (Wollte meine Elternzeit nach meinem resturlaub verlängern) Meine Fragen sind insbesondere Kann xxx Firma mich nach der Elternzeit einfach ablehnen oder meinen Einsatzplatz streichen, obwohl ich unbefristet angestellt bin? Welche Kündigungsschutzrechte habe ich direkt nach der Elternzeit? Welche rechtlichen Folgen hätte es, wenn ich nach Rückkehr erneut schwanger werde?
Hallo, ich verste das nicht so ganz. Ab Januar lebt der alte Vertrag wieder in VZ auf, wenn nichts anderes vereinbart ist und das KInd fremdbetreut ist. Dann muss der AG Ihnen den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz lt Arbeitsvertrag zur Verfügung stellen. Wenn Sie dann wieder schwanger sind bekommen Sie ein BV und den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Warum Sie später anfangen wollen und was dazwischen ist, habe ich nicht verstanden. Liebe Grüße NB
Ani123
Kündigen können sie spätestens 3 Monate vorher direkt zum EZ-Ende. Nach der EZ mit der Frist, die im Vertrag steht. Wieviel EZ haben sie bis Ende Dezember 2025 gemommen? Nach Ende der EZ können sie diese mit einer Frist von 7 Wochen verlängern. Da sie planen Resturlaub zu nehmen würde das mit der Frist klappen. Sie könnten TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Im Antrag drin stehen sollte die genaue Dauer (von Tag X bis Tag Y) und die wöchentliche Stundenzahl. Am besten schreiben sie auch ihre Wunscharbeitszeiten mit rein. Den Antrag schicken sie mit der Post per Einschreiben Einwurf zu ihrem Arbeitgeber, damit sie nachweisen können, das er eingenagne ist. Ihr Arbeitgeber kann den nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich und mit Begründung erfolgen. Dafür hat er 4 Wochen Zeit. Lehnt er nicht schriftlich innerhalb von 4 Wochen gilt der Antrag wie egstellt als genehmigt. Das bedeutet, wenn sie ihre Wunscharbeitszeiten mit rein schreiben sind diese auch genehmigt. Bei Nicht-Nennung kann ihr Arbeitgeber ihre Arbeitszeiten einteilen. Rücksicht z. B. auf die Kinderbetreuung muss er nicht nehmen. Sie haben keinen Anspruch auf ihre alte Stelle, aber auf eine Stelle beim Arbeitgeber zu gleichen Bezahlung wie ihre vorherige Stelle. Ohne EZ kann er sie kündigen wie zuvor auch. Dafür braucht er einen Grund. Rechtliche Folgen hat es keine wenn sie wieder schwanger werden. Soie stellen weiterhin ihrem Arbeitgeber ihre Arbveitskraft zur Verfügung und er muss eine Gefährdungsbeurteilung machen. Hat er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie üben sie diese aus, wenn nicht spricht er das BV aus. Da ein BV zu jederzeit aufgehoben werden kann muss ihr 1. Kind so betreut sein, wie ihre Arbeitszeiten sind. Denn sollten sie nach Aufhebung des BV z. b. wg. fehlender Kinderbetruung nicht arbeiten können kann ihr Arbeitgeber das bei ihrer Krankenkasse melden. Die prüft das. sollte dabei herauskommen, dass während des BV keine Kinderbetreuung bestand kann das Konsequenzen für sie haben. Z. B. Rückzahlung des Gehalts, Anzeige wg. Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das neue EG. Ihr Arbeitgeber kannn auch während des BV ihrer Krankenkasse melden, dass er glaubt, dass ihr Kind nicht betreut ist. Das prüft ihre Krankenkasse dann auch. Sie können bei ihrem Arbeitgeber nur so viele Stunden angeben die sie arbeiten können wie wirklich möglich sind. VZ angeben und nur TZ arbeiten können geht nicht.
Nina0712
Danke liebe Ani. 1 Jahr in EZ. Betriebsbedingt , naja. Die Firma ist sehr groß... Haben zwar abgebaut aber das muss man wirklich stark belegen können oder ?Ja die Infos sind mir bekannt. Also müssten Sie mir die Position bzw. eine andere freihalten müssen, "obwohl sie keine haben" bin gespannt. Lohnt sich eine Rechtsschutz? danke euch
KielSprotte
Du hast dich mit der ersten Meldung der EZ bis zum 2. Geburtstag des Kindes festgelegt, wenn du nur ein Jahr gemeldet hast, musst du am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten - zu den alten Konditionen, also vermutlich Vollzeit. Wenn dein AG dir noch Urlaub genehmigt - gut, aber danach musst du dann wieder arbeitsbereit sein. Wenn du deinen alten Umfang (VZ?) nicht mehr leisten kannst oder willst, müsst ihr neu verhandeln. Wenn keine Einigung erzielt wird, musst DU kündigen. 1 Jahr EZ melden, dann in den Urlaub gehen und dann wieder EZ planen geht nicht, da hast du dich vergaloppiert.
Nina0712
Hi, ich war bereit im Monat x wieder nach meiner verlängerten Elternzeit zu arbeiten. Ez, resturlaub , dann erneute EZ wollte ich planen. Und dann stände ich VZ zur Verfügung so habe ich es gesagt , dann hieß es es gibt keine freie Stelle lg Anna
KielSprotte
Du hast keinen Anspruch auf "verlängerte EZ". Du hast vermutlich eine Meldung über ein Jahr EZ abgegeben - damit hast du dich verbindlich festgelegt, dass mdst vom 1. bis zum 2. Geburtstag des Kindes arbeitest!!
Nina0712
Es geht eher um meine Position als das ich nicht mehr verlängern kann..... hierzu brauche ich Hilfe. Wegen einem Monat kann ich auch früher arbeiten
Neverland
Du hast NACH der EZ Anspruch auf einen vergleichbaren Job, nicht aber auf diese eine Position. Bei jeglicher Änderung von dem bisherigen vertrag, gilt aber das neu verhandelt werden muss und du nur begrenzt rechtliche Ansprüche hast. So kannst du zwar nach der EZ TZ arbeiten, das aber nicht an Wunschtagen. Nur mal als Beispiel. Das ganze ist am Ende aber reine "schönrederei", denn auch wenn du einen Anspruch auf den Arbeitsplatz hast, im Zweifel kann dich eigentlich jeder AG am ersten Arbeitstag kündigen. Dann muss er halt das Gehalt noch bis die Kündigung wirksam wird weiterzahlen - das war es aber so ziemlich. Klar kann man dann vor Gericht ziehen, in dem meisten Fällen kommt dabei eine Einigung raus, kein Urteil. Was man daraus dann macht, muss jeder selbst wissen. Ich persönlich würde die Zeit nutzen und mich woanders bewerben, wenn möglich versuchen eine gute Abfindung heraus zu bekommen und mir denken, das Karma wird es schon richten.
Nina0712
Herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement Frau Bader! :) Dazwischen sollte ich meinen Resturlaub nehmen und dann noch ein paar Wochen meine Elternzeit verlängern... Der Chef hatte mir das angeboten(wollte sogar das ich noch sehr lange meine Elternzeit verlängere , in der Hoffnung , dass danach was frei wird..)
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