Kiwik
Hallo, Ich komme nach Abbau von 2,5 Monaten Überstunden und 14 Monaten Elternzeit wieder mit 30h in Teilzeit in meinen job zurück. Da ich nicht mehr Vollzeit arbeiten kann, rutsche ich eine Position tiefer. Das Gehalt soll nun aber statt 75% (was ja den 30 Stunden bei einer vorherigen 40 Stunden Woche entspricht) nur noch ca 63% sein. Das bekomme ich jetzt so per Mail geschrieben, mit der Ankündigung dass mich ein neuer Vertrag erwartet. Ist das zulässig?? Ich bin immer davon ausgegangen dass ich anteilig mein altes Gehalt bekomme? Ich habe sowieso schon nicht mit zusätzlichen Vereinbarungen wie Car Allowance gerechnet... Aber das? Danke im voraus und freundliche Grüße!
Hallo, bei einer reinen Reduzierung des Lohnes brauch man eigentlich keinen neuen Vertrag, der alte wird anteilig geleistet. Sie müssen natürlich aufpassen, vielleicht will Ihr Arbeitgeber Ihnen gleichzeitig eine Vertragsänderung unterjubeln. Das ist dann eine Änderungskündigung. Liebe Grüße NB
desireekk
Ein neuer Vertrag entspräche einer Änderungskündigung. Der musst Du grundsätzlich nicht zustimmen. Aber es geht wohl auch um Reduzierung der Stunden... Grundsätzlich musst Du eine Minderung des Lohnes nicht hinnehmen, wenn dies jedoch an den Job gekoppelt ist... Grus D
cube
Wie desirekk schon schrieb: geht TZ nur in einer anderen, schlechter bezahlten Position, ist das ok - zustimmen musst du dem jedoch nicht. Außerdem hätte/muß der Ag dich dann darüber informieren, dass TZ eben nur in Position xy geht und das einen niedrigeren Stundenlohn beinhaltet. Frage wäre nun aber auch - wie hast du die TZ beantrag? TZ / Stundenreduzierung in der bisherigen Position oder nur ganz allgemein TZ?
basis
Also ich bin auch eine Position zurückgestuft worden bei 30h TZ in EZ, bekomme aber das 75% Gehalt meiner alten Position und auch die Jahresanpassung prozentual natürlich auf das alte Gehalt.
emilie.d.
Ich hatte letztens einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis, ich denke, Du wirst um eine arbeitsrechtliche Beratung nicht rumkommen. Da geht es um Fragen, ob Dein Antrag auf Teilzeit ordnungsgemäß gestellt wurde und ob Dein AG das ablehnen kann. Wenn nicht, kann er Dir nicht stattdessen einen Änderungsantrag vor die Nase knallen, Dich runterstufen und Dein Gehalt kürzen. Er muss Dich dann zu den Konditionen in Deinem alten Vollzeitvertrag bezahlen, bezogen auf Teilzeit. Selbst wenn Du überspitzt ausgedrückt nur noch Kaffee kochen würdest. Vielleicht könntet Ihr darüber sprechen, dass Du Deine Elternzeit verlängerst und dann Teilzeit in Elternzeit zu anderen konditionen machst, als Kompromiss? Dann behälst Du Deinen Vollzeitvertrag mit den besseren Konditionen. Gerade, wenn evdntuell irgendwann Kind 2 kommen sollte ( Mutterschaftsgeld).
Kiwik
Vielen lieben Dank für die ausführlichen Antworten. Ich lasse mich nun rechtsberaten. Auch mein urlaubsanspruch wurde um 10 Tage gekürzt. Sowohl das neue viel geringere Gehalt und die Urlaubskürzung wurde nie kommuniziert. Vor meiner Schwangerschaft wurde ich hochgelobt und war eine geschätzte Kraft. Ich bin schockiert wie eine Mutter als Arbeitskraft angesehen wird!
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