Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit in Teilzeit; kann mir meine Position entzogen werden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Elternzeit in Teilzeit; kann mir meine Position entzogen werden?

Na14209

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Hallo Frau bader, Meine Ez endet am 25.5.18 und ich möchte meine Stunden von 169 auf 140 reduzieren. Das ist alles kein Problem und mein ag akzeptiert das so. Allerdings bin ich Abteilungsleitung und hier liegt das Problem. Mein Mann arbeitet im selben Betrieb und hat auch eine leitende Position, d.h. wir arbeiten zusammen. Nun hat mein ag gefragt, ob es nicht besser wäre ich würde die Leitung der Abteilung abgeben, weil wohin mit dem Kind, wenn Besprechungen sind, bei denen wir beide anwesend sein müssen? Ich muss dazu sagen, das ich schon 8 Jahre diese Position habe und auch gerne behalten möchte. Kann mein ag mir diese Position wegnehmen? Ich meine mein Vertrag ändert sich ja dann durch die Reduzierung der Stunden. Vielen Dank schon mal!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben einen Vertrag geschlossen und den müssen Sie grundsätzlich erst einmal einhalten. wenn Sie nun die Stunden reduzieren schaffen sie ja die Tatsache, weshalb sie den Vertrag nicht mehr voll erfüllen und dann muss geklärt werden, ob Sie die leitende Position weiter ausüben können in Teilzeit. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Dein AG fragt: "... weil wohin mit dem Kind, wenn Besprechungen sind, bei denen wir beide anwesend sein müssen?" hast du denn darauf eine Antwort? Klar kann es betrieblich nötig sein, dass zwei leitende Angestellte zusammen bei einer Besprechung sein müssen, die vielleicht um 15 Uhr stattfindet und 1,5 Std. dauert. Anstatt zu fragen, was dein AG dir "wegnehmen" könnte, musst du doch eher fragen, wie du weiterhin deine Aufgaben in der Abteilungsleitung ausführen kannst, wenn du diese Position behalten willst. Aus Sicht der AGs sehe ich es so, dass nicht er dir was wegnimmt, sondern eher du ihm was "wegnimmst" durch deine Verringerung der Arbeitszeit.


desireekk

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Auch ich sage: Dem AG kann wurscht sein, wie Euer Kind versorgt ist, ihm kann aber nicht wurscht sein wenn Du (oder Dein Mann!!!) den Job nicht vollumfänglich ausüben könnt. Wie willst Du denn die ltd. Position mit weniger Stunden ausführen? Welche Teile der Stellenbeschreibung sollen abgegeben werden? Dir wird nicht weggenommen, Du willst weniger leisten! Gruss D


Mitglied inaktiv

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Die Begründung finde ich fadenscheinig, denn es geht den AG nichts an, wie ihr euch organisiert. Auch wenn die Frage sicherlich berechtigt ist, dann ist das eine, die ihr euch stellen müsst, nicht der AG euch. Wie ihr eure Kinder betreut ist schließlich sonst auch euer Problem und nicht seins. Allerdings ist es nicht selten, dass Führungspositionen nicht in TZ ausgeübt werden können. Ich habe aktuell z.B. auch TZ in EZ und mir wurde sehr deutlich mitgeteilt, dass meine Führungsposition (ursprünglich 40h/w) mit den von mir gewählten 30h/Woche nicht akzeptiert wird, sprich dass ich sie zumindest während dieser TZ nicht ausüben darf und sie wurde neu besetzt. Meine Nachfrage hier ergab zu dem Zeitpunkt, dass es vollkommen üblich und rechtmäßig ist, wenn der AG von Führungskräften die Vollzeit verlangt, die vertraglich vereinbart ist. Da stellt sich dann also vornehmlich die Frage, ob deine Position mit der 35h Woche ausgeübt werden kann oder nicht. Du hattest die höhere Stundenzahl ja vermutlich nicht grundlos. An meinem Vertrag hat das im Übrigen rein gar nichts geändert, auch mein Gehalt bleibt gleich (halt auf 30h berechnet). Allerdings bei mir wie gesagt TZ in EZ, das geht bei deinen 35h ja nicht. Du wirst für die Stundenänderung also durchaus einen Änderungsvertrag unterschreiben. Gehe ich jedenfalls von aus, denn irgendwo muss ja vertraglich die geänderte Stundenzahl fixiert sein. Da könnte dann natürlich auch eine andere Aufgabenstellung fixiert werden. Wenn Du für Dich und deinem AG versichern kannst, dass dein Kind betreut ist und es kein Problem ist, wenn ihr beide an Besprechungen teilnehmt, die ggf. auch mal länger dauern, dann ist es doch nur noch eine Frage, ob ihr euch einigen könnt, ob deine Position auch mit der gewünschten Stundenzahl ausführbar ist. Letztendlich führt ihr außerhalb der Elternzeitregelungen eine Vertragsverhandlung. Da müsst ihr euch halt einigen. Du willst weniger arbeiten und Dein AG will keine Probleme im Betriebsablauf. Wenn sich alle einig sind, dass das funktioniert, ist alles gut. Wenn einer Zweifel hat, dann müssen die als berechtigt angesehen und ggf. Lösungen dafür gefunden werden. LG Lilly


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