Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt bei Beschäftigungsverbot in Teilzeit nach Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehalt bei Beschäftigungsverbot in Teilzeit nach Elternzeit?

Sonnen_blume_2019

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage und hoffe Sie können mir helfen. Hier ein paar Informationen dazu: - Erstes Kind im Juli 2018 geboren - Elternzeit für zwei Jahre beantragt, ab August 2019 mit Teilzeitbeschäftigung (20 Std./Woche). Wurde auch vom AG so genehmigt - Vollzeitanstellung vor Elternzeit - Elterngeld wurde im ersten Jahr komplett gezahlt Meine Frage nun: Wir planen ein zweites Baby. Wenn eine neue Schwangerschaft vorliegt und der Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilen würde, welches Gehalt bekommt man dann vom AG? A) Falls ich im August 2019 die Arbeit gar nicht antreten könnte? Bemisst es sich dann an meinem Vollzeitgehalt vor der Elternzeit von Kind 1? B) Falls ich im August 2019 arbeiten gehe und z.B. ab September 2019 ein BV bekomme? Bemisst es sich dann an meinem Teilzeitgehalt? Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte auf jeden Fall wieder arbeiten gehen. Die Frage kam nur gerade auf und ich habe keine Antworten gefunden. Viele Grüße und danke für eine Antwort.


Mitglied inaktiv

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Wenn du im August schwanger bist, zählt das vereinbarte Gehalt also Teilzeit.... An ein BV ist ja auch die Kinderbetreuung gekoppelt, könntest du dann vollzeit arbeiten. Solltest du vor Aug schwanger werden, zählt ein mögliches BV vom.Arzt sowieso nicht. Wofür denn?


Sonnen_blume_2019

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Natürlich habe ich eine Kinderbetreuung für die Tage, an denen ich in Teilzeit arbeite. Für die Tage, die ich zu Hause bin habe ich keine Betreuung. Würde mir deshalb kein BV zustehen? Das mir, falls ich vorher schwanger sein sollte, ein BV vor August ausgestellt wird habe ich nicht geschrieben und macht natürlich keinen Sinn. Mir ging es nur darum, falls ich die Arbeit im August nicht antreten könnte (Frage A), oder später in der Teilzeit (z.B. September Frage B) ein BV bekommen sollte, wie es sich dann mit dem Gehalt verhält.


mellomania

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du denkst über ungelegte eier nach. wie kommst du auf ein bv vom arzt? du kannst doch jetzt gar nicht wissen ob medizinisch inidzierte gründe für ein bv vorliegen...tststs du erhälst mit bv das, was du ohne erhalten würdest. es gilt sowieso wie oben geschrieben erst mit eintritt in die arbeit und dann eben tz. und da du nur betreuung fürs kind hast für tz erhälst du keinesfalls mehr. sorry aber ich frage mich echt, warum du jetzt unschwanger über eventuell mal sehen vielleicht bv medizinisch nachdenkst...


Mitglied inaktiv

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Hatte doch geschrieben... Bei einem BV ab August erhälst du dein Teilzeit Gehalt. Du kannst doch gar nicht vollzeit arbeiten, weil keine ausreichende Kinderbetreuung. Aber jetzt stand Juni bist du nicht schwanger... Und daher alles Spekulation.


Sonnen_blume_2019

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Meine Güte ich wollte mich einfach nur mal informieren wie es sich im BV verhält. Ich habe damit nämlich keine Erfahrung, denn in meiner ersten Schwangerschaft konnte ich bis zum Mutterschutz arbeiten gehen. Ich hoffe natürlich, dass es bei einer erneuten Schwangerschaft wieder so ist, wollte mich einfach nur mal über das finanzielle Informieren. Dafür ist ja eigentlich das Forum da, um Fragen stellen zu dürfen.


mellomania

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wenn du schwanger bist und ein bv im raum steht, dann redet man drüber. aber vorher? warum ? das verstehe ich nicht. vor allem medizinisches bv. jetzt geh erstmal arbeiten, werde schanger und dann sieh weiter! ich wünsche dir nicht dass du ein medizinisches BV brauchst.


Sonnen_blume_2019

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Ich wollte doch einfach nur wissen ob volles Gehalt, Gehalt der Teilzeit oder evtl auch gar nichts. Es ist einfach nur rein informativ für mich um zu wissen was finanziell auf uns zukommen KANN. Wenn meine Frage dich nervt musst du ja nicht weiter antworten.


Mitglied inaktiv

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Du erhälst dann das was vereinbart ist, dein Geld für 20 h wie du arbeiten willst.


Sonnen_blume_2019

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Ok dankeschön


mellomania

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auch das schrieb ich oben bereist. und andre auch. es geht nicht ums nerven sondern umd ungelegte eier. ein medizinisches bv ist alles andre als lustig. und zu fragen wass passiert wenn ist doch nicht relevant wenn man noch gar nicht schwanger ist oder? ich frage mich halt was dir die antwort bringt. mit der suchfunktion könntest du die antwort 50 mal finden...


HeyDu!

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Natürlich darf man sich hier rein theoretisch informieren a la Ggf., Evt., Wenn dann? Und nicht erst wenn etwas Spruchreif ist! ------------------------------------------------ Hier ein Auszug der Hinweise: Bitte beachten Sie folgende Punkte:    1.  GANZ WICHTIG: Es sind nur Antworten auf Fragen allgemeiner Art möglich! Auf Einzelfälle bezogene Fragen, wie z.B. "Ich bin 36jährige Angestellte nach Tarif BAT 6a, bekomme mein zweites Kind im Juli und möchte gerne wissen..." können aus rechtlichen Gründen in diesem Forum leider nicht beantwortet werden. 2.  Wenn Sie eine Frage haben, kontrollieren Sie bitte erst über die Suchanfrage, ob Ihre Frage nicht schon einmal gestellt wurde. Meist sind bereits Antworten vorhanden und Sie bekommen außerdem noch zusätzliche Informationen. 3.  Bitte denken Sie daran, dass es in diesem Forum um Fragen "Rund-ums-Baby" geht, also z.B. um Fragen zum Mutterschutz. Fragen wie z.B. "Was tun bei einem Wasserschaden im Keller?" können an dieser Stelle nicht beantwortet werden. 4.  Bitte haben Sie etwas Geduld. Frau Bader kann nicht ständig online sein und hat auch andere Verpflichtungen. Es werden aber alle Fragen beantwortet, auch wenn manchmal etwas Zeit verstreicht.


mellomania

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verstehe aber den sinn nicht! warum fragt man nach einem MEDIZINISCHEN bv? sorry wenn es jetzt ein bv bez. des arbeitsplatzes wäre, an dem man dann tz arbeitet ok. aber medizinisch? naja, antwort hat sie ja mehrfach bekommen.


HeyDu!

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Völlig Wurst, wir entscheiden nicht über Sinn und Unsinn einer Frage. Die Fragesteller werden schon wissen warum, wieso, weshalb sie eine Frage stellen.


Strudelteigteilchen

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Denn wenn dann nachher das Geld nicht reicht, ist (auch hier!) das Geschrei groß, daß man das doch vorher hätte wissen können. Die Frau überlegt, welcher Abstand zwischen den Kindern welche finanziellen Folgen hat und sichert dabei alle Eventualitäten ab, um keine böse Überraschung zu erleben. Eine sinnvolle und unterstützenswerte Vorgehensweise.


mellomania

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sie fragt was sie bekommt sollte sie ein mediznisches bv erhalten. und DAS is reine spekulation. hat nix mit dem abstand zwischen den kindern zu tun. schau genau :-)


Strudelteigteilchen

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Natürlich hat das was mit dem Abstand der Kinder zu tun. Denn das Einkommen vor der zweiten Geburt wirkt sich auf das Elterngeld für Kind 2 aus. Und damit wäre es sinnvoll (oder weniger sinnvoll), das zweite Kind gleich "dranzuhängen". Ich kenne diese Gedankenspiele sehr genau. Man will ja nur wissen, was im Fall der Fälle hinten rauskommt. Ich kann mich GsD an anderen Stellen informieren, wo man nicht für jede Frage - und sei sie noch so naiv - wild beschimpft und mit bösartigen Unterstellungen beworfen wird. Aber selbst wenn die AP da Vorstellungen hat, die mit Eurem Rechtsverständnis nicht übereinstimmen: Kann man dann nicht einfach sagen: "So wäre es, wenn...." und es ansonsten gut sein lassen? Der Arzt wird auch ohne Eure Gehässigkeit ein BV ablehnen - oder eben nicht, wenn er es für notwendig erachtet. Es ist ja nicht so, als könnte das die pöse, egoistische, geldgierige, faule Schwangere selber beschließen. Letztlich trifft sie die Entscheidung genausowenig wie Ihr - und in beiden Fällen ist das mMn gut so.


mellomania

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sie hat die antwort doch x mal bekommen. mit bv das was sie ohne bekommt. aber nach einem med bv fragen entzieht sich einfach der logik.


Strudelteigteilchen

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Richtig, sie hat die Antwort bekommen. Und als Dreingabe viele gehässige Kommentare und Unterstellungen. Ist das notwendig? Brauchst Du das, damit Du Dich dann besser fühlst? Deine Logik ist nicht das Maß aller Dinge.


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