Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, seit dem 15.02.23 befinde ich mich wieder im Beschäftigungsverbot, meine zweijährige Elternzeit vom ersten Kind endete am 14.02.23. Jetzt habe ich meine Lohnabrechnung vom Februar 23 bekommen, aber leider ohne Betrag. Ist es Rechtsgemäß? Erhalte ich im Beschäftigungsverbot kein Lohn? Wen ja, was muss ich machen? Ich freue mich auf Ihre Antwort Viele Grüße Bobo

von Bobo12 am 14.03.2023, 14:12



Antwort auf: Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ erhalten Sie den vollen Lohn, wenn Sie voll arbeiten könnten (das KInd betreut wird). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2023



Antwort auf: Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

Hast du eine Betreuung fürs Kind?

von misses-cat am 14.03.2023, 14:22



Antwort auf: Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

Ich würde in der Personalabteilung anrufen und nachfragen. Vielleicht handelt es sich um einen unbeabsichtigten Fehler. Während dem Beschäftigungsverbot steht dir das zu, was du bekommen würdest, wenn du arbeiten würdest. Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat?

von chrissicat am 14.03.2023, 14:29



Antwort auf: Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

An misses-cat: Ich habe keine Betreuung für mein Kind. Ja, der Arbeitgeber hat ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

von Bobo12 am 14.03.2023, 14:37



Antwort auf: Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

Wenn du keine Betreuung hast, kannst du nicht im BV sein. Ein BV kann der AG jederzeit aufkündigen und du müsstest am nächsten Tag wieder arbeiten. Wie willst du das machen ohne Betreuung? Meine Vermutung ist, der AG weiß das und geht deshalb nicht von einem BV aus, sondern von einer Verlängerung der EZ - was du hättest machen müssen in diesem Fall.

von Neverland am 14.03.2023, 14:46



Antwort auf: Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

Du hast in einem BV nur Anspruch auf die Bezahlung, für die du auch Arbeit ableisten könntest. Ist dein Kind nicht betreut, kannst du keine Arbeitsleistung erbringen und erhältst auch somit keinen Lohn. Wobei ich kaum glauben kann, dass der Arbeitgeber soweit gedacht hat...

von Dojii am 14.03.2023, 15:12



Antwort auf: Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

Weiß der Arbeitgeber das du keine Betreuung hast? Da kann der Hund begraben liegen warum er dir nix zahlt, wenn du jetzt nicht schwanger wärst könntest du ja auch nicht arbeiten ergo du bekommst das gleiche wie nicht schwanger nämlich nix

von misses-cat am 14.03.2023, 15:30



Antwort auf: Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

Das kann ja so auch nicht funktionieren. Entweder weiß der AG von der nicht vorhandenen Kinderbetreuung und verlängert daher die EZ - dann braucht er aber keine Lohnabrechnung zu machen. Oder er bleibt beim BV - dann ist die Abrechnung offenbar fehlerhaft. Kann der AG überhaupt einseitig die EZ verlängern? Ich meine nein. Also wird der AP wohl nur bleiben, beim AG anzurufen und nachzufragen.

von suityourself am 14.03.2023, 16:40



Antwort auf: Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

Nein kann er nicht und die Abrechnung ohne Gehalt ist auch Schwachsinn, aber wenn er weiß das die Ap keine kinderbetreuung hat und er selber auch nicht die hellste leuchte könnte er so argumentieren das er es nicht besser wusste und es so als gefallen gemacht hat.

von misses-cat am 14.03.2023, 17:17



Antwort auf: Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

an? Das kümmert doch sonst keinen, da wird immer gesagt, Kinder seien Privatsache. Wenn die EZ zu Ende war und die AP am 15.02. zur Arbeit kommt und der AG ein BV ausspricht, so what? Was zur Hölle interessiert da das Kind? Der AG hätte sie doch einsetzen können, wenn er eine Tätigkeit hätte. DANN hätte sie halt schauen müssen, wo das Kind bleibt.

von Tini_79 am 14.03.2023, 19:07



Antwort auf: Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

In einem BV bekommt man eben nur das Gehalt, das man auch ohne BV erwirtschaften könnte. Und ohne Betreuung könnte man eben ohne BV auch nicht arbeiten. Wenn man Sozialleistungen erhält (und genau das ist Mutterschutzlohn), sind Kinder eben keine Privatsache mehr. Das hat nicht mit "was interessiert es den Arbeitgeber?" zu tun, sondern so ist die Gesetzeslage. Und der Arbeitgeber könnte, wenn es ganz hart kommt, den Lohn im BV eben nicht erstattet bekommen, weil er ihn gar nicht erst hätte auszahlen dürfen. Und dann interessiert es den Arbeitgeber plötzlich sehr wohl, ob du eine Betreuung hast.

von Dojii am 15.03.2023, 07:22



Antwort auf: Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

Ach bei kleinen betrieben weiß der Arbeitgeber oft so etwas und es ist wie schon geschrieben der Arbeitgeber bekommt das Geld nicht zurück von der Kasse wenn diese das nachprüft

von misses-cat am 15.03.2023, 07:40



Antwort auf: Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

Als ich mit meinem Kind schwanger war, war ich erst drei Wochen AU und bekam dann ein BV vom Frauenarzt. Lohn während der AU gab es noch . Den Lohn für die Zeit des BV mussten wir einen Anwalt einschalten. Selbst für das Mutterschaftsgeld.

von MamaausM2 am 15.03.2023, 08:11



Antwort auf: Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit

zB - und sich dann rausstellt, Kind ist gar nicht betreut und der Vertrag kann nicht erfüllt werden. Dann kümmert es auch den AG plötzlich. Denn der darf davon ausgehen, dass die Kinderbetreuung geregelt ist. Es ist nicht die Pflicht des AG, den Betreuungsstatus zu prüfen. Dann steht die AP doof da, weil sie sich etwas hat bezahlen lassen, was sie gar nicht hätte erfüllen können. Nennt sich dann wohl Sozialbetrug. Naja, aber hier geht es ja erst mal um etwas anderes: der AG spricht ein BV aus, erstellt eine Lohnabrechnung, die sich aber auf 0 beläuft. Das kann einfach ein Fehler sein, der mit einem Anruf beim AG erledigt wird. Kann aber auch sein, dass der AG gecheckt hat, dass ein BV nicht geht und aus Goodwill die EZ einfach stillschweigend verlängert hat. Dann hätte er aber keine Abrechnung erstellen müssen. Oder aber er hat es gecheckt, weiß das man die EZ nicht ohne Zustimmung des ABN einfach verlängern kann und hat eine Abrechnung für unbezahlte Freistellung erstellt. Kann man bestimmt noch 3000 andere mögliche Varianten finden und daher wäre es wohl am Besten und schnellstens Zielführend, die AP ruft beim AH an und fragt freundlich nach, warum sie eine 0-Abrechnung erhalten hat. Erst mal ohne auf das BV hinzuweisen/zu pochen - weil sie sich damit evt. schnell selbst in´s Knie schießen könnte. Ganz neutral fragen, was es mit der Abrechnung aufs ich hat und dann erst mal raushören, was der AG dazu sagt.

von suityourself am 15.03.2023, 08:50



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Bezahlung Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Sehr geehrte Fr. Bader, ich bin mit meinem 2. Kind schwanger und noch vom 1. Kind in EZ, jetzt knapp am Ende des 3. Jahres (Elterngeld beziehe ich seit ca. einem Jahr nicht mehr). Mein Arbeitgeber möchte, dass ich, nach Ablauf der Elternzeit, ins Beschäftigungsverbot gehe. Meine Frage nun, wie berechnet sich die Höhe des Beschäftigungsverbotge...


Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit?

Im Juni endet meine Elternzeit. Ich bin wieder schwanger und müsste bis zum Mutterschutz wieder 3,5 Monate arbeiten. Es kann gut sein, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekomme. Was bedeutet das dann für meinen Lohn? Da ich direkt aus der Elternzeit komme und kein Elterngeld mehr erhalte? Vielen Dank schon mal!


Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Hallo Fr. Bader, vielleicht kennen Sie sich ja aus und können mir meine Frage beantworten. Es geht um meine Lohnfortzahlung im BV. Ich bin aktuell noch bis zum 29.6 in Elternzeit, müsste dann ab 30.6 wieder anfangen. Jetzt bin ich höchstwahrscheinlich mit unseren 2. Wunder schwanger. Mein Frauenarzttermin ist aber erst am 5.7. Ich weiss das ich ein...


Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich war lange in Elternzeit und bin dann zurück. Jedoch bin ich erneut Schwanger. Es war ungeplant aber das hat den Arbeitgeber ja sowieso nicht zu interessieren. Ich war 3 Tage arbeiten und am 4 Tag hat mir meine Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erteilt. Meine Chefin meldet sich seit 2 Tagen nicht bei mir. Von de...


Resturlaub nach Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Meine Frage lautet, darf mein Arbeitgeber meinen Resturlaub aus dem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz nach meiner Elternzeit einfach auszahlen bzw. Sagen ich muss den Resturlaub sofort im Anschluss nach der Elternzeit nehmen? Desweiteren war in der Zeit meines Beschäftigungsverbotes 1 Woche Betriebsferien, bekomme ich di...


Beschäftigungsverbot nach Elternzeit?

Hallo ich bin aktuell in Elternzeit noch 3 Monate. Nun bin ich wieder schwanger, hätte in 3 Monaten wieder mit der Arbeit begonnen. Beim ersten Kind hab ich sofort Beschäftigungsverbot bekommen (bin Krankenschwester) Bedeutet das nun ich geh jetzt wieder ins Beschäftigungsverbot? Und welches Gehalt bekomme ich dann?


Beschäftigungsverbot für das 2.Kind, nach Elternzeit 1.Kind?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in einer unbefristeten Festanstellung in Vollzeit als Heilerziehungspflegerin in einem Kindergarten. Juni 2022 bin ich, durch meine Bekanntgabe der Schwangerschaft, in ein sofortiges Beschäftigungsverbot gekommen. Februar 2023 habe ich mein kleines Wunder geboren. Ich habe mich für ein Jahr Elternge...


Lohn bei Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Guten Tag! Ich bin momentan im Elternzeit (2Jahren-bis Juli). Ich möchte ein zweites Kind haben und es war in mein Kopf direkt wieder Schwanger zu werden, so kann ich auch mehr Zeit mit mein Sohn auch haben weil ich bekomme sofort Beschäftigungsverbot. Jetzt kommen die Fragen: - wenn ich direkt nach Ende des Elternzeit wieder Schwanger bin, ...


Gehalt Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Ich habe in Elternzeit in Teilzeit gearbeitet und bin 1 Monat nach Ende der Elternzeit (Arbeitszeit ist dann unverändert in Teilzeit geblieben) wieder schwanger geworden. Das ältere Kind ist älter als 14 Monate. Ich werde ein Beschäftigungsverbot von AG erhalten, wirkt sich das dann in irgendeiner Form aus dass ich ja in Elternzeit gewesen bin? Als...


Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,  ich habe im Juli 2023 entbunden und beim Arbeitgeber ein Jahr Elternzeit angegeben. Meine Elternzeit endet offiziell am 25.07.24, meinen Resturlaub habe ich an die Elternzeit angehängt und somit ist der erste Arbeitstag der 21.08.24. Mein Mann und ich planen nun ein weiteres Kind. Ich arbeite in einem Beruf, in dem ...