Guten Tag,
Nach ca 5 1/2 Jahren Elternzeit möchte ich wieder arbeiten. Mein Arbeitsvertrag ist vollzeit, meinen alten arbeitsplatz gibt es nicht mehr (die Abteilung wurde bis auf 2 Mitarbeiter aufgelöst).
Nun bietet mir mein AG eine 20 Stunden Stelle für 1 Jahr in einem anderen Bereich an. Ich soll 1 Jahr Sonderurlaub nehmen und in dieser Zeit 50 % arbeiten, allerdings auch 4 gehaltsgruppen nach unten rutschen. Ist dies zulässig?
VG
von
Mandelherz
am 17.11.2021, 07:54
Antwort auf:
Nach Elternzeit in Teilzeit 20 std arbeiten und 4 Einkommensgruppen zurückgestuf
Hallo,
Sie haben Anspruch auf den alten Arbeitsplatz nach Vertrag. Da muss der AG sehen, wie er es regelt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2021
Antwort auf:
Nach Elternzeit in Teilzeit 20 std arbeiten und 4 Einkommensgruppen zurückgestuf
Wenn du dem zustimmt, ja. Je nachdem welche Art Stelle. Weil du der anderen Tätigkeit zustimmt. Wäre es die gleiche, dann nicht.
Alternative wäre, du stimmt nicht zu, er überreicht dir ziemlich sicher sobald du wieder arbeitest die Kündigung und muss dich bis zu deren Wirksamkeit noch VZ bezahlen. Wäre dann eine betriebsbedingte Kündigung. Evtl kannst du mittels kündigungsschutzklage noch vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich oder Abfindung herausbekommen
von
Felica
am 17.11.2021, 08:31
Antwort auf:
Nach Elternzeit in Teilzeit 20 std arbeiten und 4 Einkommensgruppen zurückgestuf
Grundsätzlich hast du ein Recht auf deinen alten Arbeitsplatz bzw. eine vergleichbare Stelle bei gleicher Bezahlung wie vorher.
Hat der AG innerhalb der letzten Jahre umstrukturiert und deine Stelle abgebaut, müsste er dir theoretisch eben eine vergleichbare Position in VZ mit gleichem Gehalt wie vor der EZ anbieten. Oder auch eine andere Stelle - aber eben mit gleicher Bezahlung.
Das setzt allerdings voraus, du kannst auch wieder VZ so wie in deinem Vertrag beschrieben arbeiten.
Kannst/willst du eh nur TZ arbeiten, ist das Recht auf die alte Stelle eh dahin. Dann hast du zwar ein recht darauf, einen TZ-Antrag zu stellen - dieser kann aber eben auch abgelehnt werden und dann müßtest du selber kündigen, weil du deinen VZ-Vertrag nicht erfüllen kannst oder willst. Und ja, dann kann es auch dazu kommen, dass man eine TZ-Stelle mit anderem Gehalt angeboten bekommt und eben verhandeln muss.
Kannst/Willst du gemäß Vertrag wieder VZ arbeiten und der AG kann dir das nicht mehr bieten, kannst du evt. über eine Abfindung verhandeln.
Ich würde mich eher nicht mit diesem komischen Angebot von wegen Sonderurlaub nehmen und innerhalb dessen TZ arbeiten abfinden wollen.
Wieso kann er dir nicht ohne Sonderurlaub eine TZ-Stelle anbieten? Das finde ich sehr merkwürdig. Innerhalb des Urlaubs arbeiten geht meines Wissens nach arbeitsrechtlich gar nicht. Also entweder hat man Urlaub oder man arbeitet.
von
cube
am 17.11.2021, 09:27
Antwort auf:
Nach Elternzeit in Teilzeit 20 std arbeiten und 4 Einkommensgruppen zurückgestuf
Warum sollst du Sonderurlaub nehmen - du sollst doch arbeiten?
Die Runterstufung geht, wenn du dem zustimmst. Wenn du nicht zustimmst, dann tritt dein bisheriger Arbeitsvertrag in Kraft mit einem gleichwertigen Job und der darin festgehaltenen Stundenzahl.
von
Pamo
am 17.11.2021, 10:57