Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Liebe Frau Bader, Ich möchte gerne nach meiner Elternzeit in meinen alten Job zurück. Ich hatte bereits ein Gespräch mit der Personalabteilung unserer Firma in dem mir gesagt wurde, dass ich wenn ich nicht in Vollzeit zurück kommen kann (leider absolut nicht möglich, da Einzelhandel und keine Kita bis 20:00 Uhr geöffnet) nicht in meine alte Position als Shopmanagerin zurück kehren kann. Da es keine ähnliche Position gibt muss ich mich wohl damit zufriedengeben keine Führungsposition mehr zu haben. Meine Frage hierzu wäre ob mein Stundenlohn dennoch gleich bleiben wird ? Bzw. ob es tatsächlich möglich wäre einfach meinen Stundenlohn zu kürzen ? Liebe Grüße

von Leni2021 am 07.02.2022, 13:52



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Hallo, Sie haben grds einen Anspruch auf TZ. Und einen Anspruch auf die alte oder eine verglichbare Tätigkeit. Der AG kann aber betriebliche Gründe nennen, warum es eben nicht möglich ist, die alte Tätigkeit in TZ auszuüben, das tut er hier. Eine Leitungsposition ist eben uU nur in VZ auszufüllen. Damit besteht kein Anspruch und es wird neu verhandelt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.02.2022



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Wenn du deinen Vertrag nicht erfüllen kannst, dann bleibt dir normalerweise nur die Kündigung. Dein AG bietet dir statt dessen einen geänderten Vertrag an. Das ist doch kulant. Bist du sicher, dass du den Vertrag nicht erfüllen kannst? Kann das Kind an deinen langen Arbeitstagen nicht vom Vater betreut werden? Oder bist du alleinerziehend?

von Pamo am 07.02.2022, 13:56



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Der AG hat seine Pflicht erfüllt: er bietet dir deine alte Position wieder an. Wenn du diese nicht mehr wie vertraglich vereinbart erfüllen kannst, ist das sozusagen dein Problem. Also ja, er kann dir eine andere Position mit anderem Gehalt anbieten und du musst dann für dich entscheiden, ob du das Angebot annehmen willst. Evt. ginge ja Brücken-TZ? Also vertraglich festlegen, dass du x Jahre Position y in TZ ausübest und dann wieder deinen alten Vertrag und Position erfüllst?

von cube am 07.02.2022, 14:24



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Neun, natürlich nicht. Wenn du deinen bestehenden, nach der elternzeit wieder voll gültigen Vertrag mit allen Absprachen wie Lohn etc nicht erfüllen kannst, musst du entweder kündigen oder mit dem AG einen neuen Vertrag zu neuen Konditionen aushandeln. Durch das freihalten deines Arbeitsplatzes und das dir wieder zur Verfügung stellen von diesem, hat dein AG seine Pflicht getan und is safe. Neuer Job, neue Konditionen.

von mellomania am 07.02.2022, 14:37



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Also soweit ich weiß muss mir mein AG eine gleichwertige Stelle mit gleichen bzw. ähnlichen Qualifikationen anbieten können und darf mich nicht schlechter entlohnen als vor der Elternzeit. Natürlich bekomme ich für weniger Stunden auch weniger Gehalt aber den Stundenlohn dürfen sie doch nicht einfach beliebig kürzen ? Ich bin nicht allein erziehend aber mein Mann ist beruflich oft auf Reisen.

von Leni2021 am 07.02.2022, 21:17



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Er darf dich grundsätzlich nicht schlechter stellen, nur weil du aus der Elternzeit kommst. Aber: du kannst ja den alten Vertrag nicht mehr erfüllen. Deshalb ist da die Situation anders.

von malini am 07.02.2022, 21:37



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Also soweit ich weiß muss mir mein AG eine gleichwertige Stelle mit gleichen bzw. ähnlichen Qualifikationen anbieten können und darf mich nicht schlechter entlohnen als vor der Elternzeit. macht er doch! er bietet dir DEINE Stelle an. somita stellt er dich nicht schlechter. wenn du deine stelle aber nicht erfüllen kannst, musst du mit ihm neu verhandeln. warum soll er dir den gleichen stunden lohn zahlen für eine minderwertigere Stelle, die du freiwillig antrittst? du kannst doch den alten vertrag nicht erfüllen. damit hat der AG seine pflicht erfüllt. du musst neu verhandeln. es ist ja deine entscheidung, ob du dann dort bleibst, je nachdem, was er dir außer DEINER stelle bieten kann und möchte. das 1. angebot hast du ja abgelehnt.

von mellomania am 08.02.2022, 01:16



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

1. hat er mir gar nichts angeboten, es wurde einfach nur gesagt wenn nicht Vollzeit, dann keine Führung 2. habe ich überhaupt nichts abgelehnt 3. finde ich es ziemlich krass wie du hier kommunizierst :D Aber danke für deine ehrliche Antwort, ob sie nun stimmt oder nicht. LG

von Leni2021 am 08.02.2022, 07:19



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Wenn er dir deine alte Stelle (oder eine gleichwertige) zu den gleichen Konditionen (gleiches Gehalt, wieder in Vollzeit) anbietet, hat er seine Pflicht gemäß Elternzeitgesetz erfüllt. Kannst du die angebotene Stelle aus von dir zu verantwortenden Gründen (Betreuung ist nur deine Pflicht, darauf muss der Arbeitgeber keine Rücksicht nehmen) nicht antreten, dann muss der Arbeitgeber dir nichts anderes zusätzlich anbieten. Er ist dann raus. Wie bereits gesagt wurde musst du in so einem Fall kündigen oder deinen Vollzeitvertrag auf Teilzeit umändern lassen. In beiden Fällen handelt es sich um eine neue Verhandlung, in die beide Seiten "blank" reingehen. Hierbei kannst du dich nicht mehr auf deine alte Stelle vor der Elternzeit berufen.

von Dojii am 08.02.2022, 07:40



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Gemäß Elternzeit Gesetz muss er dir deine oder eine gleichwertige Stelle anbieten. Aber du kannst bzw willst ja nicht VOLLZEIT arbeiten. 1. muss er deine stelle nicht auf Teilzeit runterbrechen und 2. muss er dir nicht das Managergehalt zahlen für eine Stelle, die normalerweise geringer entlohnt wird.

Mitglied inaktiv - 08.02.2022, 08:19



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Ist das doch nicht mein Problem. Meine Antwort ist völlig richtig. Dass dir das nicht gefällt, ist ja dein Problem. Alle antworteten identisch. Und nun?

von mellomania am 08.02.2022, 11:55



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Also im Moment kriegt man echt das Grübeln ob man überhaupt antworten soll. Passt die Antwort der AP nicht wird direkt gegen geschossen, selbst Frau Bader hat das so geschrieben.

Mitglied inaktiv - 08.02.2022, 14:20



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Sind. Dann werden sie blöd. Die Gesetze sind so wie sie sind. Bin echt froh mir so Leuten im real life nicht arbeiten zu müssen.

von mellomania am 08.02.2022, 14:42



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Was ist mit euch nur los ? Dann antwortet halt nicht :D beleidigen lassen muss ich mich aber wirklich nicht.

von Leni2021 am 08.02.2022, 20:23



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Das ist ein offenes forum. Unsere Antworten waren völlig korrekt. Wie Frau Bader bestätigte. Wenn dir das nicht passt ist das doch dein Problem. Du bist hier eben leider im Unrecht, was deine Forderungen angeht.

von mellomania am 08.02.2022, 20:46



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