Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückkehr nach Elternzeit, darf Führungsposition abgenommen werden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rückkehr nach Elternzeit, darf Führungsposition abgenommen werden?

marina182

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Hallo Frau Bader, für meine Frage muss ich höchstwahrscheinlich etwas weiter ausholen. Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei meinem AG. Es handelt sich um ein mittelständisches Einzelhandelsunternehmen. Ich bekam damals ein Grundgehalt und arbeitete auf Provision. Nach kurzer Zeit wurde ich Abteilungsleiterin und bekam einen Tantiemenvertrag, immer für ein Jahr gültig und wurde jedes Jahr neu ausgestellt. Fixum zzgl. Tantieme und Provision sowie Jahreszahlung, außerdem ein Garantiegehalt. 2015 bekam ich meine erste Tochter. Nach einem Jahr Elternzeit durfte ich meine alte Tätigkeit wieder aufnehmen, mit halbierter Stundenzahl, zu halbiertem Gehalt etc. 2017 bekam ich meine zweite Tochter und nun beende ich meine Elternzeit im Oktober. Nach einem halbem Jahr Elternzeit teilte mir mein AG telefonisch mit, dass wenn ich aus der Elternzeit wiederkomme, nicht mehr als Abteilungsleiterin arbeiten werde, sondern als Verkäuferin. Erste Frage: Ist es rechtens, dass ich "nur noch" als Verkäuferin arbeite? Wie sieht es mit meinem Gehalt aus? Behalte ich mein Fixum und Garantiegehalt, bekomme keine Tantieme mehr, dafür nur noch Provision? Oder darf mein Fixum auch gekürzt werden? Ich bedanke mich bei Ihnen für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist, was im Vertrag steht. Ansonsten darf der Lohn nicht gekürzt werden. Ihr AG will Sie weggmobben. Liebe Grüße NB


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