Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückkehr nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rückkehr nach Elternzeit

Wunder44

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Hallo, ich habe jetzt meinen Teilzeit Antrag durch und stelle mir die Frage, da ich wahrscheinlich in einer anderen Position anfangen werde oder zumindest davon Teile mit übernehmen werde, wann die Details bezüglich Gehalt besprochen werden, wenn ich nicht auf den Arbeitgeber zukomme und was passiert wenn ich eben einfach nichts weiter unternehme, als meine Arbeitszeit zu reduzieren was ich im Teilzeit Antrag ausschließlich getan habe. Man hat ja keinen Anspruch auf seine alte Position. Was ist, wenn man eine andere Position zugeteilt bekommt, die eigentlich etwas höherwertiger ist. Bekommt man dann trotzdem auf die weniger Stunden umverteilt das bisherige Gehalt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in TZ in der EZ hat man Anspruch auf anteiligen alten Job mit gleichem Lohn, wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Nur wenn kein Anspruch besteht, wird neu verhandelt. Liebe Grüße NB


cube

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Doch, du hast Anspruch auf deine alte Position oder eine Vergleichbare. Das Gehalt darf nicht grundsätzlich gekürzt werden sondern nur auf die neue Stundenzahl herunter gerechnet.


Wunder44

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Die neue Position ist höherwertig...das Gehalt bleibt..


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