Schwangerschaft während Elternzeit mit Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwangerschaft während Elternzeit mit Beschäftigungsverbot

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit für mein erstes Kind (habe 1 Jahr beantragt und normal bis kurz vor Geburt gearbeitet, endet in 1 Woche am 25 August). Nun ist es so das ich während der Elternzeit wieder Schwanger bin und anders als meine letzte Schwangerschaft ist es eine Risikoschwangerschaft mit Komplikationen, sodass ich ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalte und Bettruhe gewähren muss. Hierzu habe ich verschiedenes gelesen, ich kann ja nicht Elternzeit vorzeitig beenden um Beschäftigungsverbot einzuwirken,aber danach nach Elternzeit ist es möglich, aber warum nur mit Finanziellen Einbüßen? Ich würde wohl nur wenig Gehalt bekommen nur 90 Prozent weil ich nicht gearbeitet hätte und ich würde garkein Beitrag zur Mutterschaftsgeld von Arbeitgeber erhalten nur von der Krankenkasse welches deutlich weniger ist? Mir hat die Arzthelferin gesagt ich müsste normal arbeiten dann später Beschäftigungsverbot einreichen damit ich keine finanziellen Einbüßen habe, aber ich frage mich warum? Wie lange müsste ich den arbeiten damit ich keine einbüßen habe(wir haben ausgemacht das ich wieder Vollzeit einsteige). Sowohl das ungeborene Kind als auch ich können nichts dafür das es Dieses mal mit Risiko verbunden ist und ich nicht arbeiten kann? Bitte bitte um Ihre Hilfe

von Agnes1964 am 20.08.2021, 08:15



Antwort auf: Schwangerschaft während Elternzeit mit Beschäftigungsverbot

Zunächst einmal die lfd Elternzeit kannst du nicht abbrechen, um in BV zu gehen. Am ersten Arbeitstag nach ez greift ein BV zu den dann gültigen Bedingungen. Kannst du nur Teilzeit dann Teilzeitgehalt. vollzeit dann eben Vollzeit. Voraussetzung ist aber zwingend eine gesicherte Kinderbetreuung über die Arbeitszeit.

von MamaausM am 20.08.2021, 08:47



Antwort auf: Schwangerschaft während Elternzeit mit Beschäftigungsverbot

Aber wenn die mit dem AG eingereichte EZ jetzt im August endet, arbeitest du doch ab 26.Aug wieder wie vor der EZ in VZ. Dein Kind ist auch sicherlich dementsprechend VZ in Betreuung. Dann wirst du auch ganz normal bezahlt auch wenn ein BV notwendig ist. Ganz ohne finanzielle Einbußen. So habe ich deine Daten verstanden.

von MamavonMia123 am 20.08.2021, 09:13



Antwort auf: Schwangerschaft während Elternzeit mit Beschäftigungsverbot

Mein Kind wird von meiner Schwiegermutter in Vollzeit betreut d. h. den ganzen Tag und im Januar 2022 fängt Kita an dann wird sie dort in Vollzeit betreut. Was heißt hier Nachweislich? Müssten wir einen Vertrag abgeschlossen haben für die Betreuung?

von Agnes1964 am 20.08.2021, 09:19



Antwort auf: Schwangerschaft während Elternzeit mit Beschäftigungsverbot

Das größte Problem ist dass Du gar nicht arbeitsfähig bist bei Bettruhe. Da geht eine Krankmeldung vor und kein BV. Für das neue Elterngeld werden diese Monate ausgeklammert, wirken also nicht negativ da AU schwangerschaftsbedingt.

von Sternenschnuppe am 20.08.2021, 09:24



Antwort auf: Schwangerschaft während Elternzeit mit Beschäftigungsverbot

Deshslb ist die Dame beim Arzt Arzthelferin und nicht zuständige Mitarbeiterin bei der KK oder in der Personalverwaltung. Weil nicht deren Fachgebiet. Wendet man sich an die Leute mit Ahnung, kommt es auch nicht zu solch falschen Aussagen. Allerdings scheint die Arzthelferin Ur dem Vorbild ihres Chefs zu folgen der auch keine Ahbung zu haben scheint. Den der hätte bei Bettruhe eine AU aussprechen müssen, kein BV. Hoffe mal das niemand das BV anzweifeln.

von Felica am 20.08.2021, 18:30



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