Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot während Elternzeit und Fremdarbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot während Elternzeit und Fremdarbeitgeber

ayda

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Hallo wir wollen gerne erneut schwanger werden und ich wollte für unsere finanzielle Absicherung wissen ob ich an Anspruch auf Fortlohnzhlg habe im Beschäftigungsverbot habe mit dem konkreten Fall-, dass ich momentan während meiner Elternzeit (beim Hauptarbeitgeber)bei einem anderen AG auf MiniJob Basis arbeite-müsste dieser mich weiterhin bezahlen im Beschäftigungsverbot(werde eins aufgrund von Risiken bekommen)oder muss dieser nicht aufkommen-da nicht Hauptarbeitgeber? Und muss ich dann die EZ beim Hautarbeitgeber beenden und das BeschVerbot melden?


Mitglied inaktiv

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Kündigen der Elternzeit um ein BV vom Hauptarbeitgeber zu bekommen, kannst du nicht! Du bekommst im Falle eines BV den Lohn vom Mini job weiter. Dieser AG muss zahlen, der Haupt AG ist raus solange du Elternzeit hast.


mellomania

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Du weißt jetzt schon, unschwanger, dass du ein BV bekommst? Jede Schwangerschaft ist anders. Und ob Funktionen hast wenn du schwanger bist, kannst du jetzt noch gar nicht wissen. Wenn du keine bekommst, dann erholst du das, was du ohne bekommen würdest. Vorausgesetzt dein kind1 ist betreut und du könntest arbeiten


ayda

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Danke für die Antwort -ja weiss ich da es nicht aufgrund des ungeborenen Kindes ist sondern einem bestehenden Risiko meinerseits-wegen Erkrankung-und darum ging es ja nun auch nicht in der Fragestellung.


ayda

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Hallo Frau Bader,danke für die Antwort im Falle des einzutretenden BV muss ich dann meine EZ beim Hauptarbeitgeber für die Ssw und Mutterschutz aufheben?


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