Während Elternzeit geringfügige Beschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Während Elternzeit geringfügige Beschäftigung

Hallo. Wenn man in Elternzeit ist (OHNE Elterngeldbezug), darf man dann eine geringfügige Beschäftigung annehmen, wenn man nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet? Wieviel darf man dabei denn verdienen? Muss man den Arbeitgeber informieren? Vielen Dank für das Beantworten meiner Frage und ein schönes Wochenende!

von Baby2021_juhu am 02.09.2022, 16:27



Antwort auf: Während Elternzeit geringfügige Beschäftigung

Hallo, ja, das ist ohne Probleme möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2022



Antwort auf: Während Elternzeit geringfügige Beschäftigung

Ja, darf man. Ohne Einkommensgrenze. es dürfen nur nicht mehr als 30 bzw 32 Stunden die Woche sein - je nach Geburtsdatums des Kindes. Einwilligung des AG ist bei jeder Nebentätigkeit nötig, auch in der EZ.

von Neverland am 02.09.2022, 16:42



Antwort auf: Während Elternzeit geringfügige Beschäftigung

Danke Neverland für deine Antwort. Im Arbeitsvertrag steht, dass eine Nebentätigkeit ohne Erlaubnis bzw. Meldung aufgenommen werden darf. Sie darf der Haupttätigkeit nur nicht gleich oder ähnlich sein. Die Frage ist nur, ob das nur für 450€-Jobs gilt oder auch geringfügige Arbeit (begrenzt auf wenige Tage).

von Baby2021_juhu am 02.09.2022, 16:44



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