Baby2021_juhu
Hallo. Wenn man in Elternzeit ist (OHNE Elterngeldbezug), darf man dann eine geringfügige Beschäftigung annehmen, wenn man nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet? Wieviel darf man dabei denn verdienen? Muss man den Arbeitgeber informieren? Vielen Dank für das Beantworten meiner Frage und ein schönes Wochenende!
Hallo, ja, das ist ohne Probleme möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Liebe Grüße NB
Neverland
Ja, darf man. Ohne Einkommensgrenze. es dürfen nur nicht mehr als 30 bzw 32 Stunden die Woche sein - je nach Geburtsdatums des Kindes. Einwilligung des AG ist bei jeder Nebentätigkeit nötig, auch in der EZ.
Baby2021_juhu
Danke Neverland für deine Antwort. Im Arbeitsvertrag steht, dass eine Nebentätigkeit ohne Erlaubnis bzw. Meldung aufgenommen werden darf. Sie darf der Haupttätigkeit nur nicht gleich oder ähnlich sein. Die Frage ist nur, ob das nur für 450€-Jobs gilt oder auch geringfügige Arbeit (begrenzt auf wenige Tage).
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