Hallo.
Wenn man in Elternzeit ist (OHNE Elterngeldbezug), darf man dann eine geringfügige Beschäftigung annehmen, wenn man nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet?
Wieviel darf man dabei denn verdienen?
Muss man den Arbeitgeber informieren?
Vielen Dank für das Beantworten meiner Frage und ein schönes Wochenende!
von
Baby2021_juhu
am 02.09.2022, 16:27
Antwort auf:
Während Elternzeit geringfügige Beschäftigung
Hallo,
ja,
das ist ohne Probleme möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2022
Antwort auf:
Während Elternzeit geringfügige Beschäftigung
Ja, darf man. Ohne Einkommensgrenze. es dürfen nur nicht mehr als 30 bzw 32 Stunden die Woche sein - je nach Geburtsdatums des Kindes.
Einwilligung des AG ist bei jeder Nebentätigkeit nötig, auch in der EZ.
von
Neverland
am 02.09.2022, 16:42
Antwort auf:
Während Elternzeit geringfügige Beschäftigung
Danke Neverland für deine Antwort.
Im Arbeitsvertrag steht, dass eine Nebentätigkeit ohne Erlaubnis bzw. Meldung aufgenommen werden darf. Sie darf der Haupttätigkeit nur nicht gleich oder ähnlich sein.
Die Frage ist nur, ob das nur für 450€-Jobs gilt oder auch geringfügige Arbeit (begrenzt auf wenige Tage).
von
Baby2021_juhu
am 02.09.2022, 16:44