Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 06.07.06. Wie sähe es eigentlich mit einem Aufhebungsvertrag aus bez. der geringfügigen Beschäftigung? Ist dieser rechtlich möglich und beträfe dieser den Hauptarbeitsvertrag auch nicht? (Hintergrund wäre, dass eine Kündigung zum 31.07.06 nicht mehr möglich wäre, da gesetzliche Kü-Frist gilt.) Vielen Dank nochmals im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Tobitatze
Mitglied inaktiv - 11.07.2006, 17:08