Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit, der Elterngeldbezug endet im Dezember 2011. Ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und bin beurlaubt bis Ende 2012. Nun möchte ich gerne ab Januar einen 400€-Job annehmen bei einem anderen Arbeitgeber annehmen. Darf ich dieses ohne Weiteres oder muss ich meinen "alten" Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen? Könnte dieses negativen Einfluß auf meinen Arbeistplatzanspruch nach der Elterzeit haben (Kündigungsgrund...?)? Besten Dank für die Beantwortung! MfG Jamila79
von Jamila79 am 10.11.2011, 16:41