Hallo Frau Bader,
meine Tochter wurde im Januar 2015 geboren, ich habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Das Elterngeld wurde im ersten Jahr ausgezahlt.
Nun wäre ja mein Wiedereintritt Januar 2017.
Falls ich mich dazu entschließen würde, noch ein Jahr Elternzeit direkt anzuhängen, müsste dem der AG zustimmen oder ist er nur zu informieren? Gilt hier auch die 7 Wochen Frist?
Habe ein bisschen im Internet gesucht, aber unterschiedliche Aussagen dazu gefunden.
Vielen Dank und viele Grüße!
von
Sandra1501
am 03.07.2016, 20:31
Antwort auf:
Verlängerung EZ
Hallo,
Sie haben einen Anspruch u müssen ihn in der 7 Wo Frist nur informieren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.07.2016
Antwort auf:
Verlängerung EZ
Nur informieren.
7 Wochen ist richtig.
13 Wochen sind es wenn man das dritte Jahr erst nach dem 3. Geburtstag nimmt.
von
Sternenschnuppe
am 03.07.2016, 21:37
Antwort auf:
Verlängerung EZ
Super, vielen Dank für die Antwort!
Wie ist es denn, wenn ich mit meinem Chef schon mal über meinen Wiedereinstieg gesprochen habe, mich dann aber doch für das 3. Jahr EZ entscheiden würde? Ändert das etwas?
von
Sandra1501
am 03.07.2016, 22:00
Antwort auf:
Verlängerung EZ
Nö, ist ja noch nix unterschrieben.
Je nachdem wie konkret das war wird er vielleicht etwas enttäuscht sein, daher am besten schnell klären wenn Du Dir sicher bist.
Dann kann er auch wieder umplanen.
von
Sternenschnuppe
am 03.07.2016, 22:03
Antwort auf:
Verlängerung EZ
Danke!!
von
Sandra1501
am 03.07.2016, 22:13