Frage: Keine Verlängerung EZ

Liebe Frau Bader, Ich befinde mich noch ein paar Monate in EZ (1 Jahr). Ich habe schon einen Antrag auf die Verlängerung für weiteren 12 Monate gestellt. Ich weiss, dass der AG dem nicht zustimmen kann. Nun zögert sich der AG mit der Antwort (ich habe Gefühl er möchte mich loswerden da ich erwähnt habe ich kann nur in EZ 15-20 St/Woche arbeiten...) und ich möchte mich vorab informieren was ich machen kann im Falle der Nicht-Zustimmung. Wir haben keine Kita gefunden, mein Partner kann einwenig die Kinderbetreuung übernehmen, er muss aber selbst arbeiten. 1. Würde ich damit ALG1 bekommen, da ich eigentlich zur Verfügung für den Arbeitdmarkt stehe nur in einem geringen Umfang? 2. Falls der AG der Verlängerung nicht zustimmt, kann ich dem wiedersprechen? Danke und Grüße Mudi

von Mudi am 22.04.2022, 10:03



Antwort auf: Keine Verlängerung EZ

Hallo, 1. Teilarbeitslos ist, wer eine versicherungspflichtige Beschäftigung, die sie/er neben mindestens einer weiteren versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt hat, verloren hat und eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht. Versicherungspflichtig sind Beschäftigungen mit einem Bruttoverdienst von monatlich mehr als 450 Euro. 2. Nein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2022



Antwort auf: Keine Verlängerung EZ

Wann hast du den Antrag gestellt, ich meine nach 4(?) Wochen ohne Antwort vom Arbeitgeber gilt der Antrag als genehmigt. Ja du kannst alg1 bekommen anteilig für die Stunden die du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Du hast einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag , bei einer tagesmutter oder Kita den solltest du geltend machen. Lg

von misses-cat am 22.04.2022, 10:17



Antwort auf: Keine Verlängerung EZ

Diese 4-Wochenfrist gilt meine ich nur bei einem Antrag auf Elternteilzeit, nicht bei reiner Elternzeit.

von Dojii am 22.04.2022, 10:29



Antwort auf: Keine Verlängerung EZ

Sie hat ja geschrieben das der Arbeitgeber von ihrem teilzeit Wunsch Bescheid weiß wenn sie das in den Antrag mit rein geschrieben hat gilt er doch nach den 4 Wochen als genehmigt? Oder Lg

von misses-cat am 22.04.2022, 10:43



Antwort auf: Keine Verlängerung EZ

Hallo zusammen, danke für eure Rückmeldungen! Den Antrag auf die Verlängerung habe ich Anfang März gestellt, die Eingangsbestätigung vom AG erst vorKurzem bekommen. Ich habe nur mündlich erwähnt dass ich in EZ in TZ arbeiten kann, in meinem Antrag steht das nicht...

von Mudi am 22.04.2022, 10:55



Antwort auf: Keine Verlängerung EZ

Das ist jetzt eine interessante Frage. Schon fast ein Paradoxon. ;) Die automatische Genehmigung nach 4 Wochen gilt nur für die Elternteilzeit - aber die ist ja eigentlich gar nicht möglich, ohne parallele Elternzeit. Die Elternteilzeit kann aber wiederum grundsätzlich nur für die Dauer einer Elternzeit einseitig angemeldet werden. Hier liegt aber keine Elternzeit (mehr) vor. Oder eben noch nicht.

von Dojii am 22.04.2022, 10:56



Antwort auf: Keine Verlängerung EZ

Es geht hier aber erst mal um eine reine Verlängerung der Elternzeit und die darf der AG einfach ablehnen, daher ist es halt auch nicht schlau nur 1 Jahr anzumelden, wenn die Betreuung unklar ist. Eine Ablehnung muss aber begründet sein, Widerspruch könntest du nur einlegen, wenn dein Partner eigentlich die Betreuung übernehmen wollte, aber aus bestimmten Gründen nun nicht kann. Ansonsten kannst du mit ihm über eine allgemeine Verringerung deiner Arbeitszeit sprechen. Für ALG1 müsstest du kündigen, da du ja keine EZ mehr hättest dann.

von Wurzelwurm am 22.04.2022, 10:59



Antwort auf: Keine Verlängerung EZ

Sie meldet nur 1 Jahr mit dem Wissen, dass sie danach vz arbeiten muss, da der alte Vertrag wieder greift. Der AG muss sicher nicht begründen warum er die weitere ez ablehnt. Sie weiß das so vorher. Wenn sie dann eben nur tz arbeiten kann und es keinen Konsens gibt, hat sie ein Problem.

von mellomania am 22.04.2022, 12:39



Antwort auf: Keine Verlängerung EZ

Hallo, Die Frage ist also, wie lange der Arbeitgeber Zeit hat, den Antrag abzulehnen. Wird keine Reaktion aus rechtlicher Sicht als Zustimmung oder als Ablehnung gewertet? LG luvi

von luvi am 22.04.2022, 13:30



Antwort auf: Keine Verlängerung EZ

In dem Fall hier, wo es nur um eine Verlängerung geht, gibt es tatsächlich keine festgelegten Fristen. So zumindest mein Stand. Nur für TZ in EZ arbeiten

von Wurzelwurm am 22.04.2022, 13:53



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