Lexis
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite noch ca. 3,5 Wochen und soll diese nun komplett durch arbeiten. Wir sind bis diesen Monat noch in Kurzarbeit gewesen und mein AG hat mich stark ins Minus geplant und möchte natürlich das ich die Stunden jetzt aufarbeite. Das wären statt 38,5h nun 44,5h. Allerdings habe ich auch noch einen Nebenjob in dem vertraglich 8h vereinbart sind. Darf er mich die letzten Wochen komplett einplanen? Den Auszug aus dem MuSchG verstehe ich leider nicht wirklich: 1.Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat (...) . 3.In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. 4.Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt. 5.Bei mehreren Arbeitgebern sind die Arbeitszeiten zusammenzurechnen. Können Sie mir bitte was dazu sagen? Herzliche Grüße
Hallo, auch ohne Schwangerschaft kommen Sie doch über die zulässigen Stunden. Es muss also ermittelt werden: 1. Ist die Nebentätigkeit vom Haupt-Ag genehmigt (trotz der vielen Stunden)? Dann liegt da ja schon der Fehler 2. In der Schwangerschaft dürfen Sie nur die besagten 90 Std in 14 Tagen arbeiten. Also ist es auch beim Haupt-Ag nicht möglich, soviel zu arbeiten. Liebe Grüße NB
cube
Du hast eine 38,5 Std. Woche beimHaupt-AG und einen 8-Std. vertrag/Woche beim Nebenjob = 46,5 Std. pro Woche. Damit wäre die Höchstarbeitszeit in der Doppelwoche ob mit oder ohne Schwangerschaft bereits überschritten. Rechtlich ist es meiner Meinung also gar nicht möglich, dass du neben deinem Hauptjob noch einen Nebenjob machst, mit der die Höchstarbeitszeit überschritten wird, sofern du alle vertraglich vereinbarten Std arbeitest. Aber zu deiner Hauptfrage: "Eine werdende oder stillende Mutter darf nicht länger als 8,5 Stunden am Tag oder 90 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden." Daraus ergibt sich, dass er dich an 5 Tagen (ich gehe von einer 5-Tage-Woche aus) nur 42,5 Std einsetzen darf gemäß MuSchu. Die darf er aber auch einfordern - mindestens aber die vertraglich vereinbarten 38,5 Std. Bei 2 Arbeitgebern werden beide Arbeitszeiten zusammen gerechnet - siehe Eingangssatz = ist also gar nicht möglich. Beide AG´s wissen ja vom jeweils anderen AG, oder? Ein Nebenjob muss dem Haupt-AG ja mitgeteilt werden bzw. genehmigt werden. Wie du deine Verträge erfüllst, ist dabei dein Problem. DeinHaupt-AG muss jedenfalls keine Rücksicht darauf nehmen, dass du ja noch einen anderen Vertrag hast. Beide dürfen davon ausgehen, dass du den Vertrag erfüllen kannst.
Lexis
Hallo Cube, Bisher war das kein Problem, da ich die letzten 2 Jahre in Kurzarbeit war und nie 38,5h gearbeitet habe. Meines Wissens nach, darf ich doch aber in der Woche max, 10h pro Tag sprich 48h die Woche arbeiten. Natürlich wissen beide Arbeitgeber voneinander. Ich kann problemlos beim Nebenjob auch auf 6h runter gehen. Die Frage die sich nicht stellt ist aber, darf mein Chef mich die nächsten 3 Wochen 44,5h planen und wie kann ich das dann mit meinem Nebenjob handhaben? Vg
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