Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater

Frage: Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater

sumsum

Beitrag melden

Hallo, ich bin geschieden und habe 2kinder (10&6). Der Vater meiner Kinder ist schwer erkrankt und wird es wahrscheinlich nicht überleben. Es macht mir sehr zu schaffen,da er eher dazu neigt zu verdrängen. Die Kinder sind seine einzigen Angehörigen. Er hat noch Nichten und Neffen,diese leben allerdings im Ausland. Wie sieht es mit einer Beerdigung aus? Muss ich diese dann übernehmen auch finanziell? Er hat sich vor kurzem eine Wohnung gekauft und meinte nach der Diagnose,dass er diese den Kinder überlassen möchte.dies ist aber noch nicht komplett saniert/renoviert und liegt seit einem Jahr brach.Die ist zwar zu 3/4 abbezahlt, aber ich habe Angst vor seinem Nachlass. Er ist eine wirtschaftliche Katastrophe und will mir nichts genaues sagen diesbezüglich ( er ist selbstständig, verdient dennoch weniger als ich, hat mindestens 3 Autos etc) . Muss ich das Erbe annehmen?wenn ja , müsste ich dann alle steuernschzahlungrn etc bedingt durch die Selbstständigkeit übernehmen?Kann er diese Wohnung einfach den Kindern überschreiben ohne mich, ich will die nicht. Wie wäre es,wenn er wirklich nicht mehr handlungsfähig wird , wir uns allerdings das Sorgerecht teilen, bspw für schulsnmrldungen, medizinische Behandlungen etc. bin ich für die Ausräumung seiner Mietwohnung verantwortlich? Er will seine Selbstständigkeit nicht aufgeben,obwohl die Ärzte ihm wenig Hoffnung machen, er hat aber keine Rücklagen oder Versicherungen um sich abzusichern. Müssen die Kinder (ich) für seine Krankenkassensngelegenheiten im Nachhinein aufkommen? Wie ist es,wenn er bedlägerich wird und Pflege benötigt? Muss ich dies dann übernehmen? danke im Voraus 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, erben tun nicht Sie, sondern die Kinder. Wenden Sie sich nach Eintritt des Todesfalles an das Vormundschaftsgericht. Die entscheiden mit. Man kann hier nicht einfach ablehnen, da es ggf nicht im Interesseder Kinder ist.  Die Beerdigung wird aus der Erbmasse bezahlt.  Die müssen während er lebt für nichts aufkommen. Liebe Grüße NB 


KielSprotte

Beitrag melden

Erbe ablehnen, im Namen der Kinder. Dann sind sie für nichts verantwortlich, haben aber auch kein Recht auf nichts. Also z.B. auch keine Erinnerungsstücke aus der Wohnung oder ähnliches. Dann muss der Staat sich um Beerdigung, Wohnungsverkauf etc kümmern und schauen, dass aus dem Erlös möglichst alle Verbindlichkeiten gedeckt sind.  Grab dürfte dann ein anonymes Urnengrab ohne Trauerfeier etc werden, also es gibt dann keinen Ort, wo die Kinder ihren Papa "besuchen" könnten.


misses-cat

Beitrag melden

Ich würde mir anwaltliche Hilfe vor Ort holen, nicht für den Ex sondern für die Kinder. Ich würde meinen Kindern ein Grab wünschen wo sie trauern können und es ist wie Kiel Sprotte schrieb das er dann im ungünstigsten Fall anonym bestattet wird Vielleicht wenn alles geregelt ist bleibt doch Geld übrig die Wohnung ist ja fast abgezahlt, die Autos haben auch einen Test wert usw Aber meine Kinder hätten einen Ort zum Trauern  Pflegen wirst du ihn nicht müssen


mamavonbaby

Beitrag melden

Pflegen must du ihn nicht. Aber deinen Kindern gehört dann alles was ihm gehörte. Die ohung,die Autos, vond er Mietwohnung erben sie den Mietvertrag. Der läuft nämlich weiter. Und da du die Erziehungsberechtigte bist und über die Vermögensangelegenheiten deiner Kinder verwaltest müsstest du das alles dann im Namen deiner Kinder organisieren.   Ob du ds Erbe im Namen deiner Kinder auchlägst würd ich mir sehr gut überlegen. Fahrzege sowie Wohneigentum sind aktuell sehr viel wert. Da würde es es sich bestimmt lohnen das erbe an zu nehmen, die Wohung und Fahrzeuge zu verkaufen und davon dann die eventuellen Schulden zu zahlen. Da bleibt bestimmt was über.


Neverland

Beitrag melden

Erst einmal, viel Kraft. Mein Rat - da du ohne Zustimmung des Amtsgerichts/Familiengerichts auch für die Kinder nicht entgültig ausschlagen darfst, wäre den Nachlaß erst prüfen zu lassen. Danach kannst du dann eine Entscheidung treffen. Wohnung ausräume usw darfst du erst dann, wenn du sicher bist, du nimmst es für die Kinder an. Ab dem Moment des Todes darfst du also NICHTS mehr machen, wirklich gar nichts mehr. Ausser es steht im direkten Zusammenhang mit der Bestattung. Du dürftest aber auch keines seiner Konten dafür verwenden. Wir durften damals noch Hose und Hemd aussuchen für die Feuerbestattung - das war es. Selbst ein "geerbter" Grabplatz auf dem meine Oma lag und für den mein Vater zuständig war, durften wir nicht weiter nutzen. Weil er dort nicht beedrigt werden konnte - Friedhof wurde geschlossen - war das nur "Erbmasse". Lass dich da also am besten vom Amtsgericht ausgibig informieren. Und wenn Ausschlagung, alle zusammen machen, dann kostet es nur einmalig. Notar ist da teurer.  Für die Bestattung dagegen sind die nächsten Angehörigen zuständig - und wenn es da keine Eltern oder geschwister gibt, wären das eure Kinder. Theoretisch könntest du dann aber prüfen lassen ob hier das Sozialamt mit einspringt. Pflege usw ist sicherlich kein Problem, da deine Kinder die nötige Einkommensgrenze sicherlich nicht erreichen. Dein Einkommen ist da ohne Relevanz. 


Ani123

Beitrag melden

Was den Kindern nach dem Tod des Vaters zusteht ist Halbwaisenrente. Die müssen sie zeitnah für die Kinder beantragen.  Ansonsten ist es kompliziert, so dass sie sich am besten schon jetzt von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen sollten. Bzgl. Schulanmeldung u. ä. wofür seine Unterschrift benötigt wird. Solange er in der Lage ist diese zu tätigen macht er es. Kann er es nicht mehr lassen sie seine Unterschrift vom Gericht ersetzen. Mit seinem Tod werden sie alleinerziehend.  Pflegen müssen sie ihn nicht. Sie sind geschieden und ale Rechte ihm gegenüber bzw. von ihnen an sie sind weg. Wenn sie ihn pflegen möchten machen sie es freiwillig. Müssen tun sie es nicht. Die Kinder sind zu jung und können finanziell nicht für seine Pflege aufkommen. Das Sozialamt springt ein, insofern ein entsprechender Antrag gestellt wird. Wenn der Vater den Kindern etwas geben möchte sollte er es vor seinem Tod machen. Denn wenn sie das Erbe ausschlagen erhalten ihre Kinder nichts davon. 


KielSprotte

Beitrag melden

Wenn der Vater den Kindern etwas geben möchte sollte er es vor seinem Tod machen. Denn wenn sie das Erbe ausschlagen erhalten ihre Kinder nichts davon.  Das ist kompletter Quatsch!!!! Schenkungen der letzten 10 Jahre vor Eintritt des Todes werden Rückabgewickelt!!!!! Das bringt den Kindern gar nichts außer Ärger!


Neverland

Beitrag melden

@Kielsprotte  Danke. So sieht es aus. Einzig solche Dinge wie Fotoalben oder Dinge ohne materiellen Wert könnte der Vater so zu Lebzeiten verteilen. Alles mit Wert wird einfach rückberechnet.  


bellis123

Beitrag melden

Ich würde zum Wohle der Kinder das ernsthafte Gespräch mit ihm suchen und Dinge wie Nachlass/Vermögen/Schulden etc. mit ihm besprechen. Klar könnte man für die Kinder das Erbe ausschlagen und auf dem "Recht" bestehen dass einen das als Geschiedene nichts mehr angeht, aber immerhin war man mal einige Jahre zusammen,  hat sich geliebt und ist Elternpaar von noch minderjährigen Kindern und in deren Sinne sollten man nach einer sinnvollen Lösung suchen. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader Meinem ex wurden von seinem Vater 2 doppelhaushälften überschrieben um die Erbschaftssteuer zu umgehen ( ja beide zusammen sind wohl über 1.000.000 Euro wert). Mein ex hat mehrere Jahre keinen Unterhalt für seine 3 Kinder bezahlt, 2 davon ( beistandschaft und Titel sind beim Jugendamt) sind mittlerweile erwachsen, der jüngst ...

Guten Tag, mein Expartner und ich haben beide das Sorgerecht für unsere Tochter. Er hat in den Sozialen Medien für "die ganze Welt" sichtbar den Vornamen mit Geburtsdatum unserer Tochter veröffentlicht. Ich finde das überhaupt nicht in Ordnung. Nun frage ich mich, ob er das rechtlich gesehen überhaupt darf. Können Sie mir da eine Info geben? Gan ...

Der KV meint ich bin dazu verpflichtet ihm Windeln und alles mögliche mit zugeben. Stimmt das ?

Hallo Frau Bader, Meine Tochter (3) und ich leben seit 2 Jahren alleine ohne den KV, alleinerziehend. Wir waren nie verheiratet, haben aber leider gemeinsames Sorgerecht. Jetzt kam ihm das Übel auf, dass wenn ich z.B. mal etwas Zeit für mich haben will, das Kind für paar Stunden zu der Oma gebe, meiner Mutter, ohne ihn vorher gefragt zu haben, ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Opa (der zum Glück noch wohlauf ist) hat in seinem Testament festgelegt, dass sein Sohn und ich (anstelle meiner verstorbenen Mutter) je hälftig erben sollen.  Ebenso ist eine fetse Summe für den Enkel und Urenkel festgelegt.  Im Falle des Todes meines Opas: Bin ich, wenn ich quasi anstelle meiner Mutter das ...

Hallo Liebe Frau Bader mein Mann ist in offenen Vollzug und er hat recht jedes Wochenende uns zu Hause zu besuchen. Jetzt kehr er wieder in die Geschlossene Vollzug da sein Drogentest urin Positiv ausfiel. Jetzt ist meine Frage können die das bei der Jugentamt melden ich selber wusste davon nichts. ich mein bei mir können die alles testen aber ich ...

Hallo, Mein Noch-Ehemann und ich hatten vom Gericht einen täglichen Wechsel bezogen auf unser Kind (23.08.21) mit Übernachtung in der gemeinsamen Ehewohnung auferlegt bekommen. Es ging darum, dass ich ich meinen Noch-Ehemann rausgeklagt habe und er noch 3 Monate Zeit per Gericht beklemmen hat, um sich eine neue Bleibe zu suchen. Dieses fragwürd ...

Guten Tag Frau Bader, Mein Ex Partner, der auch der Vater meines zweiten Kindes ist, droht mir nun zum wiederholten Male an das er möchte das unser Kind bei ihm wohnt (Kind ist 10 Monate alt).  Seine Beweggründe: 1. er weiß das es die einzige Sache ist womit er mich noch verletzen könnte, nachdem ich nicht mehr nach seiner Nase tanze, 2. in se ...

Beide Eltern sorgeberechtigt, seit 6 Jahren getrennt, waren nicht verheiratet, Kind lebt bei der Mutter. Was passiert im Fall des Todes der Mutter mit deren Erbe? Kann der Expartner darauf zugreifen, um es für das Kind zu verwalten? Welche Möglichkeiten gibt es, den Zugriff seinerseits darauf zu beschränken?

Liebe Frau Bader, liebe Community! Ich würde mich freuen über eine rechtliche Einschätzung, Tipps und Rat zur Situation einer Freundin, da ich selber mich überhaupt nicht auskenne. Ihr Ex-Partner (waren nicht verheiratet) hat ihr eröffnet, dass er nun mit der Kita-Erzieherin des gemeinsamen Kindes zusammen ist. Bevor meine Freundin diese Inf ...