Frage:
Muss ich den Kindsvater dem Arbeitgeber zeigen
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Mein Arbeitgeber möchte die Geburtsurkunde meines Kindes, um eine Entschädigung nach Paragraph 56/1 Entschädigungsgesetz/Infektionsgesetz, zu bekommen. Mein Kind befand sich da im Home-Office, wegen Corona, und ich bin dadurch ausgefallen.
Bin ich da verpflichtet, ihm den Namen des Kindsvaters zu zeigen? Darf ich den Namen des Vaters durchstreichen, oder unsichtbar machen?
Es geht doch nur um den Nachweis des Kindes .
von
Konakira
am 15.06.2023, 22:24
Antwort auf:
Muss ich den Kindsvater dem Arbeitgeber zeigen
Hallo,
wenn es kein besonderes schutzwürdiges Interesse am Schwärzen gibt, der nachzuweisen ist, halte ich es für unzulässig, die Urkunde zu schwärzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2023
Antwort auf:
Muss ich den Kindsvater dem Arbeitgeber zeigen
Interessante Frage, auf deren Antwort von Frau Bader ich gespannt bin.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass das Schwärzen von Daten auf öffentlichen Dokumenten nur geschehen darf, wenn dies gut begründet ist. Einfach nur nicht zu wollen, dass der AG weiß, wie der Partner heißt, reicht glaube ich nicht. Aber wer weiß, ob sich seitdem im Datenschutzrecht etwas verändert hat?
Ich verstehe aber auch nicht, warum die Geburtsurkunde überhaupt gebraucht wird. Eigentlich sollte doch die Bescheinigung der Kindkranktage, die du ja damals einreichen musstest, als Nachweis genügen... ich würde da im Zweifel einfach mal bei der Behörde nachfragen, die für die Bewiligung der Entschädigung zuständig ist.
von
Belly-Monkey
am 16.06.2023, 06:13
Antwort auf:
Muss ich den Kindsvater dem Arbeitgeber zeigen
Vielen Dank für die Info. Ja, so sehe ich das auch. Problem ist nur, dass ich es heute abgeben muss. Ich weiß, daß man nicht auf Dokumenten rumschmieren darf, und trotzdem glaube ich, daß dem Arbeitgeber es nichts angeht, wer der Vater ist. Datenschutz. Bin auch gespannt auf die Antwort
von
Konakira
am 16.06.2023, 06:28
Antwort auf:
Muss ich den Kindsvater dem Arbeitgeber zeigen
Reich eine Kopie ein, auf der der Name des Kindsvaters abgeklebt ist. Wenn der darüber meckert, kannst du dich über das Wochenende immer noch kundig machen.
von
Pamo
am 16.06.2023, 07:20
Antwort auf:
Muss ich den Kindsvater dem Arbeitgeber zeigen
Vielen Dank. Ja, so mache ich es. Ein schönes Wochenende.
von
Konakira
am 16.06.2023, 07:38
Antwort auf:
Muss ich den Kindsvater dem Arbeitgeber zeigen
Ich würde mich aber trotzdem über eine Auskunft von Frau Bader freuen.
von
Konakira
am 16.06.2023, 09:37
Antwort auf:
Muss ich den Kindsvater dem Arbeitgeber zeigen
Bis Frau Bader antwortet kann es aber dauern. Evtl schreibt sie erst nächste Woche
von
MamaausM2
am 16.06.2023, 10:18
Antwort auf:
Muss ich den Kindsvater dem Arbeitgeber zeigen
Die AG verlangen aktuell fehlende Geburtsurkunden wegen den Pflegegeldbeiträgen. Falls deinem AG diese also noch nicht vorliegt, musst du höhere Abzüge zahlen. Du hättest sie bereits nach Geburt einreichen müssen. Es wird dafür auch extrem vom Amt eine ausgestellt.
von
Bone
am 18.06.2023, 11:54