Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich dem Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht verweigern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich dem Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht verweigern?

Asyama

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Liebe Frau Bader, ist es möglich, dem Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern? Der Kindsvater war mit der Mutter nie verheiratet. Die Eltern sind getrennt, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und befürwortet den Kontakt des Vaters zum Kind. Allerdings hat die Mutter die Befürchtung, dass mit einem gemeinsamen Sorgerecht, nicht nur unnötiger, vermeidbarer Konflikt entstehen würde, wie z.B. Verbote oder Gebote des Vaters aus Trotz um die Mutter zu ärgern oder Kompromisse zu erzwingen, sondern auch dass der Vater der elterlichen Pflicht nicht nachkommt, in dem er ausschließlich verbale Gewalt anwendet, wie z.B. dass er das Kind dazu bringt an gewissen Ritualen teilzunehmen, ansonsten ist es eben ein schlechtes Kind. Diese Rituale sind von der Familie teils erfunden und teils Tradition. Die Familie lebt nach dem Motto, dass körperliche Gewalt und Erziehung unweigerlich zusammen gehören. Zwar würde sich keiner trauen, dass Kind anzufassen, da der KindsVater gegen körperliche Gewalt ist, aber eine gewisse Unterwerfung oder Anpassung der Familie gegenüber wird er vom Kind einfordern und es als schlecht bewerten (ggf, auch sagen, dass es dann nicht teil der Familie ist, weil es sich selbst ausschließt) und somit das Kind erniedrigen um es zu einem bestimmten Verhalten "ganz freiwilig das Richtige zu tun" zu bewegen. Wären diese Gründe ausreichend, um das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern? Auch, wenn die Mutter das nicht nachweisen kann und der Vater die Befürchtungen der Mutter vehement abstreitet? Vielen lieben Dank im Voraus und herzliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier muss man doch sauber trennen. Irgendwelche Rituale oder körperlicher Gewalt Probleme haben etwas mit dem Umgang zu tun, nicht mit der gemeinsamen elterlichen Sorge. Dem Kindesvater steht nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge zu, wenn nicht irgendwelche wesentlichen Gründe entgegenstehen. Diese können darin liegen, dass zwischen den Elternkrieg herrscht und es ihm nicht möglich ist, einen gemeinsamen Konsens zum Vorteil des Kindes zu finden. Hierfür bedarf es sehr umfangreicher Überprüfungen. So ernennt das Gericht einen sogenannten Verfahrensbeistand, der mit beiden Eltern und dem Kind spricht (natürlich je nach Alter). Auch das Jugendamt nimmt Rücksprache und auch der Richter. Je nachdem was da rauskommt kann der Vater die elterliche Sorge erhalten oder eben nicht. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Die Mutter kann es nicht beweisen und damit hat sie keine Möglichkeit dem Vater das Sorgerecht zu verweigern


Mamamaike

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Hallo, bevor das gemeinsame Sorgerecht (das ja beantragt werden muss) erteilt wird, solltest Du für Dein Kind ein Sparbuch anlegen, einen Pass beantragen und Dich in Bezug auf Versicherungen und Impfungen beraten lassen. Bei gemeinsamem Sorgerecht muss der zweite Elternteil zustimmen/unterschreiben, bei alleinigem nicht. Viele Grüße


User-1736455377

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Mhh, so, wie du es beschreibst (inkl. der obigen Frage) würde ich sagen: solange die Mutter das alleinige SG hat - wegziehen. Es hört sich ja fast nach Sekte an. Zumindest aber nach Unvereinbarkeit von bestimmten generellen Auffassungen (kulturell bedingt?). Ich bin eher nicht dafür, Umgang zum Vater zu erschweren od ganz zu verhindern - aber das hört sich echt gruselig an. Daher würde ich ernsthaft darüber nachdenken, weit genug weg zu ziehen, dass diese Familie keinen großen Einfluss mehr nehmen kann. Noch ist das möglich - hat der Vater aber erst mal SG, wirst du kaum noch etwas verhindern können ohne handfeste Beweise.


mamavonbaby

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Ja kann sie. Sie muss dem gemeinsamen sorgerecht nicht zustimmen. De Vater muss es sich dann einklagen. Das muss er danna ber auch erstmal machen. Also Ja, erstmal kann sie es verweigern.


Lena_1922

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Sie kann es ablehnen, er kann es einklagen. Ihre Gründe sind nicht relevant - die betreffen hauptsächlich den Umgang - der findet auch auch ohne Gemeinsames Sorgerecht statt. Einen Pass kann man auch alleine beantragen, wenn man 6 Monate mit dem Kind alleine an einem Wohnsitz gemeldet ist. Bleiben Schulanmeldung, Konto, Taufe und nicht lebensnotwendige Operationen - das sind in der Regel in 18 Jahren nicht viele Unterschriften. Gerade bei der Grundschule wird die Schule oft vom Amt/Wohngegend zugewiesen - da kann man die Unterschrift in der Regel schnell ersetzen lassen. Auch auf Urlaubsreisen sind beiden Elternteilen gestattet (außer Krisengebiete)


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