Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld trotz befristetem Arbeitsvertrag Ende im Mutterschutz

Frage: Erziehungsgeld trotz befristetem Arbeitsvertrag Ende im Mutterschutz

tosimima

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Hallo, ich habe eine Frage. Wenn der Arbeitsvertrag befristet ist bis 30.06. Geburtstermin wäre aber schon der 01.06. Beginn Mutterschutzfrist bereits im April Also endet der Arbeitsvertrag noch im Mutterschutz. Kann man trotzdem Erziehungsgeld für ein Jahr beantragen? Wenn ja berechnet sich das Erziehungsgeld dann aus dem Verdienst der letzten zwölf Monate? Oder bekommt man dann nur ein Basiselterngeld. Oder muss man sich noch drei Monate vor Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrages arbeitslos melden? ALG I bekommt man doch nur wenn man definitiv dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, am Elterngeld ändert sich dann nichts, man bekommt eben nur keine Elternzeit, wenn man kein Arbeitgeber hat. Arbeitslosengeld1 erhält man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn Sie also das Kind betreuen können Sie dies erst erhalten, wenn das Kind fremd betreut wird. Liebe Grüße NB


Ani123

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Ich vermute, dass sie EG mit Erziehungsgeld meinen. Ohne Arbeit sind sie Hausfrau mit EG-Bezug. Wie das mit dem Mutterschaftsgeld nach Ende des Vertrages läuft weiß ich nicht. Die KK kann ihnen dazu was sagen. Den Anteil bekommen sie auf jeden Fall. Sie könnten sich auch bei der EG-Stelle beraten lassen, ob sie mit Vertragsende ohne Mutterschaftsgeld vom AG bereits anteilig EG erhalten. Nach Ende des Mutterschutzes bekommen sie EG. Je nachdem wie lange sie das melden bekommen sie es und sind krankenversichert. Ohne EG-Bezug müssen sie sich selbst krankenversichern. ALG1 steht ihnen zu, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. In dem Fall müssten sie sich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden, wobei sie während des Mutterschutzes nicht arbeiten dürfen. Hinzu kommt, dass die Kinderbetreuung sichergestellt sein muss, damit sie sofort arbeiten gehen können. Denken Sie daran auch, wenn sie EG beziehen, dass sie es so lange beziehen bis das Kind betreut ist. Falls das Kind nicht betreut ist und sie kein EG beziehen müssen sie sich selbst krankenversichern. Wenn sie verheiratet sind können sie über ihren Mann familienversichert werden. EZ melden sie keine, denn das müssen sie nur, wenn sie einen AG haben. Da sie nach dem Mutterschutz keinen mehr haben entfällt das. Die 3 Jahre EZ können sie noch bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen.


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