Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristeter Arbeitsvertrag, Erziehungsgeld/urlaub,Krankenkasse

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Befristeter Arbeitsvertrag, Erziehungsgeld/urlaub,Krankenkasse

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Hallo, ich hoffe mir können einige von euch weiterhelfen ich hab so einige fragen rund um das finanzielle nach der geburt. also, ich arbeite zur zeit in einen befristeten arbeitsverhältnis das bis einschließlich 09.02.05 gilt. mein entbindungstermin ist vorraussichtlich der 02.12.04. soweit ich bisher schon rausbekommen habe bleibt der anspruch auf mutterschutzgeld die ersten 6 wochen vor-und die 8 wochen nach der entbindung ja bestehen (also in voller gehaltshöhe) da ich ja noch in dem arbeitsverhältniss stehe.? was aber danach, ich habe ja nun auch schon rausgefunden das man kein erziehungsurlaub beantragen kann wenn man logischerweise keinen arbeitgeber hat, erziehungsgeld bekommt man schon. mein freund mit dem ich auch zusammenlebe verdient 1200€ netto, wird das geld angerechnet? oder wird mein gehalt angerechnet wenn ich erziehungsgeld beantrage (925€)?was ist mit der krankenversicherung, da ich ja vorher pflichtversichert war bin ich ab der erziehungsgeldzeit dann beitragsfrei versichert oder geht das nur wenn man erziehungsurlaub hat? wenn man sich alleine versichern muss kann man doch von dem bischen erziehungsgeld und kindergeld nicht noch knapp 100€ krankenversicherungsbeiträge bezahlen oder? arbeitslos kann man sich nur melden wenn man eine betreuung hat für das kind, zählen da auch großeltern etc?hat man auch einen anspruch auf einen kindergartenplatz? (WOHNE IN BERLIN) ich weiß fragen über fragen, ich hoffe ihr helft mir ein bisschen weiter licht ins dunkle zu bekommen. mfg nicole PS: bei erzeihungsgeld wird da das brutto oder netto gehalt angerechnet und wird da noch eine pauschale abgezogen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das Gehalt des Freundes wird auf das EG wird angerechnet. Das AA zahlt nur dann KK, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ansonsten müssen Sie sich selber versichern. KiGa Anspruch besteht, wenn überhaupt, erst ab dem 3. LJ. Gruß, NB


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