Daisylein
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schützt mich der Kündigungsschutz der Elternzeit vor einer Änderungskündigung? LG Theresa
Dojii
Bei Kurzarbeit wird nicht zwischen Vollzeititätigkeit oder (Eltern-)Teilzeittätigkeit unterschieden, alle Mitarbeiter werden gleich behandelt. Bedenke auch, die Elternzeit ist kein 100%iger Kündigungschutz. Es darf auch in der Elternzeit mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde gekündigt werden, wenn ein rechtlich ausreichender sachlicher Grund vorliegt.
KielSprotte
Selbst für Schwangere gilt der Grundsatz, dass du wg. der Schwangerschaft nicht schlechter gestellt sein darfst - aber eben auch nicht besser. Wenn der AG für deine Abteilung oder für den gesamten Betrieb Kurzarbeit anmelden muss, schützt dich deine TZ in EZ da auch nicht vor. Arbeitslos zu werden wg. Konkurs wäre noch blöder - denn ALG Monate zählen mit Null Euro fürs EG.....also lieber alle an einem Strang ziehen, damit der Karren aus dem Dreck kommt.
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