Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Erziehungsgeld

Steffi0405

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Guten Tag  Mein Ex Mann ist vor knapp 6 Jahren verstorben. Wir haben einen gemeinsamen Sohn,den ich seitdem,natürlich,alleine betreue.  Nun habe ich zufällig vom Erziehungsgeld gehört. Leider werde ich nicht ganz schlau daraus ob für mich eib Anspruch besteht. Ich gehe 25 Std/Woche arbeiten, erhalte Halbwaisenrente,Kindergeld und Pflegegeld (Sohn ist schwerbehindert)  Können Sie mir sagen ob ein Anspruch besteht?  Vielen Dank 


popi

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Was du meinst ist sicherlich die Erziehungsrente. Das könnte dir unter Umständen noch zustehen. Es kommt darauf an wie viele Jahre du und dein Exmann gearbeitet habt. Es müssen mindestens 5 Jahre sein.  Dann müsste dein Sohn noch unter 18 sein um diese beantragen zu können. Leider ist die Erziehungsrente kaum bekannt und wird daher wenig beantragt.  Lg


popi

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