Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin seit 2018 berufstätig in der Schweiz und auch hier gemeldet. Mein Mann arbeitet und lebt in Deutschland. Jetzt würden wir gerne ein Kind planen. Jedoch steht mir in der Schweiz ja nur zwei Monate Elternzeit zu! Meine Frage wäre was würde mir in Deutschland zustehen, wenn ich wieder zurückkommen würde in der Schwangerschaft? Steht mir nur das Kindergeld zu oder bekomme ich auch Erziehungsgeld? Oder welche Optionen könnte ich noch in Anspruch nehmen? Schweiz ist eh sehr verzwickt und kompliziert auch steuerlich.
Viele Grüße
Nadine
von
Nadine1206
am 18.04.2021, 20:56
Antwort auf:
Erziehungsgeld \\ Urlaub
Hallo,
Die Elternzeit wird beim Arbeitgeber beantragt, wenn sich dieser in der Schweiz befindet, gelten diesbezüglich die Schweizer Regeln. Sie müssen dann eben, um in Deutschland Elterngeld zu bekommen, versuchen, sich freistellen zu lassen.
Das EG ist, das Sie dann ja den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, unproblematisch.
Bei der Berechnung von Elterngeld wird auch Einkommen berücksichtigt, das in der Schweiz versteuert wird. Dieses Einkommen ist dem im Inland, also in Deutschland, versteuerten Einkommen gleichgestellt.
Sie müssen eben nur berücksichtigen, dass Sie höchstens 30 Stunden arbeiten dürfen und jeder Lohn auf das Elterngeld angerechnet wird.
Zum Kindergeld:https://www.grenzberatung.de/kindergeld-324292.html
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.04.2021
Antwort auf:
Erziehungsgeld \\ Urlaub
Elternzeit (3 Jahre) steht dir nur bei einem deutschen Arbeitgeber zu.
Das Elterngeld berechnet sich hier in Deutschland an dem Einkommen der letzten 12 Monate oder es gibt den Mindestsatz von 300 Euro.
Dann würde ich mich mal über deine Krankenversicherung usw. informieren.
von
Himbeere2008
am 19.04.2021, 11:31