Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin zur Zeit nach dem Erziehungsurlaub meines Sohnes, jetzt 3,5 Jahre alt, ohne Bezüge beurlaubt (staatliche Angestellte). Jetzt arbeite ich auf 325 Euro Basis. Zur Zeit habe ich aber einen befristeten Vertrag für 1 Jahr. Wenn ich in dieser Zeit schwanger werden sollte, darf mir dann gekündigt werden (weil Vertrag ausläuft) oder habe ich auch bei dieser Nebentätigkeit Anspruch auf Erziehungsurlaub? Steht mir auch Erziehungsgeld und Mutterschutzgeld zu?Mein Arbeitgeber hat mir für 8 Stunden die Woche Nebentätigkeit bewilligt. Was passiert, wenn ich etwas mehr arbeiten würde, z. B. 12 Stunden. Ist dieses ein Kündigungsgrund? Vielen Dank schon mal im voraus. Gruß Nina.
Liebe Nina, Sie dürfen nicht gekündigt werden, der Vertrag läuft aber trotzdem automatisch aus. Dann haben Sie keinen Anspruch über dieses Ende hinaus auf EU. EG bekommen Sie, Mutterschaftsgeld nur einen einmaligen Betrag, da Sie keinen KK-Beiträge zahlen. Gruß, NB
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