Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot Hauptjob, Nebentätigkeit

Frage: Beschäftigungsverbot Hauptjob, Nebentätigkeit

Geli1234

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Ich bin eine Psychologische Psychotherapeutin und befinde mich derzeit noch in Aus-/ bzw. Weiterbildung. Aktuell habe ich einen 60% -Vertrag in einer Psychiatrie (dieser hat mit meiner Weiterbildung nichts zu tun). Die restlichen 40% arbeite ich als Selbstständige in meinem Ausbildungsinstitut um die 600 Stunden ambulante Fälle, die ich für den Abschluss meiner Ausbildung brauche, abzuarbeiten. Mir ist die meiste Zeit des Tages stark übel, weshalb die Betriebsärztin vor hat ein Beschäftigungsverbot zu empfehlen. Meine Frage ist nun: Darf ich in meinem Therapieinstitut ambulanten auf selbstständiger Basis weitertherapieren? Diese Tätigkeit weiter auszuüben kann ich mir durchaus vorstellen, da ich die Patiententermine selbst legen kann und die Arbeitszeit selbst regulieren kann (am Nachmittag ist mit i.d.R weniger übel, wenige Patienten) oder geht das nicht, vlt. weil es inhaltlich bis auf das Setting (stationär vs. ambulant) die gleiche Tätigkeit (Therapieren) ist? Vielen Dank für Ihre Hilfe und Rückmeldung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Ihnen übel ist, bedarf es keines BVs sondern einer Krankschreibung. Das liegt ja an der Schwangerschaft und nicht an der Arbeitsstelle. Ansonsten hätte ich als Arbeitgeber ein Problem damit, wenn ein BV besteht und die gleiche Tätigkeit selbständig weiter ausgeführt wird. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbstständige, hier bist du selbst für deine eigene Gesundheit verantwortlich. Wenn du für dich entscheidest, die selbstständige Tätigkeit weiter ausüben zu können, dann ist das vollkommen legitim. Hier bist du niemandem Rechenschaft schuldig. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob du nicht eine AU bekommen müsstest, da die Übelkeit (so schätze ich) nicht explizit mit deiner Arbeitsstelle zu tun hat. Das BV könnte hier rechtlich falsch sein.


User-1736455377

Beitrag melden

Selbstständige Tätigkeiten weiter auszuüben kannst du selbst entscheiden. Aber ich als AG wäre etwas angefressen, wenn du bei mir ein BV einreichst und privat dann aber die gleiche Tätigkeit offenbar doch ausüben kannst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich bin Schwanger und hatte schon 2 Fehlgeburten. Jetzt habe ich von meinem Frauenarzt ein BV bekommen für meinen Hauptjob da ich Krankenschwester bin und auf einer dementen Station arbeite mit ansteckenden Krankheiten usw. Meine Frage ist, gilt dieses BV auch für meinen Nebenjob? Ich arbeite als freie Mitarbeiterin bei Fresenius als ...

Liebe Frau Bader! Zunächst danke, dass Sie da sind. Folgender Sachverhalt. Ich bin aktuell im 2. Jahr meiner Elternzeit. Vor einigen Monaten habe ich mir eine Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber gesucht, die erst in Zukunft beginnen soll und die ich mir von meinem alten Arbeitgeber habe genehmigen lassen. Der Vertrag ist unterschrieben. N ...

Ich bin Bundesbeamtin, arbeite (noch) Vollzeit (41 Std./Woche) und übe nebenbei eine genehmigte Nebentätigkeit (bis zu 8 Std./Woche) aus. Nun möchte mir meine Frauenärztin ein stundenweises Beschäftigungsverbot (Reduzierung auf 30 Std./Woche) erteilen. Darf ich dann meine Nebentätigkeit nicht mehr ausüben oder reduziert sich die Zeit auf 6 Std./Woc ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe ein vollständiges Bv von meinen Frauenarzt ausgesprochen bekommen. Neben meinem Beruf über ich aber noch eine Weiterbildung aus. Darf Ixh diese weiter ausüben? Beschäftigungsverbot gilt aufgrund des Arbeitsplatzes Psychatrie. Die Patienten die ich aufgrund der Weiterbildung betreue sind unbedenklich ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin in der 8. SSW und bin nun von meinem Arbeitgeber (Betriebsarzt) in das Beschäftigungsverbot aufgrund von Covid-19 Pandemie geschickt wurden (Soziale Arbeit). Kann ich meiner Nebentätigkeit (freiberuflich) als Dozentin trotzdem weiter nachgehen? Was muss ich rechtlich beachten? Mit freundlichen Grüßen aus Berlin ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde ...