Guten Tag Frau Bader,
Ich bin eine Psychologische Psychotherapeutin und befinde mich derzeit noch in Aus-/ bzw. Weiterbildung.
Aktuell habe ich einen 60% -Vertrag in einer Psychiatrie (dieser hat mit meiner Weiterbildung nichts zu tun).
Die restlichen 40% arbeite ich als Selbstständige in meinem Ausbildungsinstitut um die 600 Stunden ambulante Fälle, die ich für den Abschluss meiner Ausbildung brauche, abzuarbeiten.
Mir ist die meiste Zeit des Tages stark übel, weshalb die Betriebsärztin vor hat ein Beschäftigungsverbot zu empfehlen.
Meine Frage ist nun: Darf ich in meinem Therapieinstitut ambulanten auf selbstständiger Basis weitertherapieren? Diese Tätigkeit weiter auszuüben kann ich mir durchaus vorstellen, da ich die Patiententermine selbst legen kann und die Arbeitszeit selbst regulieren kann (am Nachmittag ist mit i.d.R weniger übel, wenige Patienten) oder geht das nicht, vlt. weil es inhaltlich bis auf das Setting (stationär vs. ambulant) die gleiche Tätigkeit (Therapieren) ist?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Rückmeldung!
von
Geli1234
am 14.03.2023, 16:47
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Hauptjob, Nebentätigkeit
Hallo,
wenn Ihnen übel ist, bedarf es keines BVs sondern einer Krankschreibung.
Das liegt ja an der Schwangerschaft und nicht an der Arbeitsstelle.
Ansonsten hätte ich als Arbeitgeber ein Problem damit, wenn ein BV besteht und die gleiche Tätigkeit selbständig weiter ausgeführt wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2023
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Hauptjob, Nebentätigkeit
Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbstständige, hier bist du selbst für deine eigene Gesundheit verantwortlich.
Wenn du für dich entscheidest, die selbstständige Tätigkeit weiter ausüben zu können, dann ist das vollkommen legitim. Hier bist du niemandem Rechenschaft schuldig.
Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob du nicht eine AU bekommen müsstest, da die Übelkeit (so schätze ich) nicht explizit mit deiner Arbeitsstelle zu tun hat. Das BV könnte hier rechtlich falsch sein.
von
Dojii
am 15.03.2023, 07:27
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Hauptjob, Nebentätigkeit
Selbstständige Tätigkeiten weiter auszuüben kannst du selbst entscheiden.
Aber ich als AG wäre etwas angefressen, wenn du bei mir ein BV einreichst und privat dann aber die gleiche Tätigkeit offenbar doch ausüben kannst.
von
suityourself
am 15.03.2023, 10:19