Darf ich trotz teilweisem Beschäftigungsverbot meine Nebentätigkeit ausüben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich trotz teilweisem Beschäftigungsverbot meine Nebentätigkeit ausüben?

Ich bin Bundesbeamtin, arbeite (noch) Vollzeit (41 Std./Woche) und übe nebenbei eine genehmigte Nebentätigkeit (bis zu 8 Std./Woche) aus. Nun möchte mir meine Frauenärztin ein stundenweises Beschäftigungsverbot (Reduzierung auf 30 Std./Woche) erteilen. Darf ich dann meine Nebentätigkeit nicht mehr ausüben oder reduziert sich die Zeit auf 6 Std./Woche?

von machaco am 07.03.2016, 19:36



Antwort auf: Darf ich trotz teilweisem Beschäftigungsverbot meine Nebentätigkeit ausüben?

Hallo, das kommt darauf an. Wenn Sie zB bei Ihrer Haupttätigkeit in einem Labor arbeiten und in der Nebentätigkeit was ganz harmloses machen, geht das weiter. Ich würde mir auf jeden Fall eine ausdrückliche Erlaubnis vom FA einholen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2016



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