Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich trotz teilweisem Beschäftigungsverbot meine Nebentätigkeit ausüben?

Frage: Darf ich trotz teilweisem Beschäftigungsverbot meine Nebentätigkeit ausüben?

machaco

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Ich bin Bundesbeamtin, arbeite (noch) Vollzeit (41 Std./Woche) und übe nebenbei eine genehmigte Nebentätigkeit (bis zu 8 Std./Woche) aus. Nun möchte mir meine Frauenärztin ein stundenweises Beschäftigungsverbot (Reduzierung auf 30 Std./Woche) erteilen. Darf ich dann meine Nebentätigkeit nicht mehr ausüben oder reduziert sich die Zeit auf 6 Std./Woche?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an. Wenn Sie zB bei Ihrer Haupttätigkeit in einem Labor arbeiten und in der Nebentätigkeit was ganz harmloses machen, geht das weiter. Ich würde mir auf jeden Fall eine ausdrückliche Erlaubnis vom FA einholen. Liebe Grüße NB


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