Ich bin Bundesbeamtin, arbeite (noch) Vollzeit (41 Std./Woche) und übe nebenbei eine genehmigte Nebentätigkeit (bis zu 8 Std./Woche) aus. Nun möchte mir meine Frauenärztin ein stundenweises Beschäftigungsverbot (Reduzierung auf 30 Std./Woche) erteilen. Darf ich dann meine Nebentätigkeit nicht mehr ausüben oder reduziert sich die Zeit auf 6 Std./Woche?
von machaco am 07.03.2016, 19:36