machaco
Ich bin Bundesbeamtin, arbeite (noch) Vollzeit (41 Std./Woche) und übe nebenbei eine genehmigte Nebentätigkeit (bis zu 8 Std./Woche) aus. Nun möchte mir meine Frauenärztin ein stundenweises Beschäftigungsverbot (Reduzierung auf 30 Std./Woche) erteilen. Darf ich dann meine Nebentätigkeit nicht mehr ausüben oder reduziert sich die Zeit auf 6 Std./Woche?
Hallo, das kommt darauf an. Wenn Sie zB bei Ihrer Haupttätigkeit in einem Labor arbeiten und in der Nebentätigkeit was ganz harmloses machen, geht das weiter. Ich würde mir auf jeden Fall eine ausdrückliche Erlaubnis vom FA einholen. Liebe Grüße NB
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