Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot Nebentätigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot Nebentätigkeit

Matzmosha

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe ein vollständiges Bv von meinen Frauenarzt ausgesprochen bekommen. Neben meinem Beruf über ich aber noch eine Weiterbildung aus. Darf Ixh diese weiter ausüben? Beschäftigungsverbot gilt aufgrund des Arbeitsplatzes Psychatrie. Die Patienten die ich aufgrund der Weiterbildung betreue sind unbedenklich und werden derzeit per Telefon Videosprechstunde betreut.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Weiterbildung üben Sie selbständig aus? Also, das BV hätte eigentlich der AG aussprechen müssen. Mit der selbständigen Tätigkeit hat das aber nichts zu tun, da da das MSchG nicht gilt. Wenn es die gliche Tätigkeit ist wäre ich aber als AG nicht begeistert. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ist das eine selbstständige Tätigkeit oder auch angestellt?


Matzmosha

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Selbständige Tätigkeit. Aber im Grunde das gleiche was ich auf der Arbeit mache


Dojii

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Für Selbstständige gilt das Mutterschutzgesetz nicht, das heißt ein Beschäftigungsverbot vom Arzt hat keine Auswirkungen. Es liegt in deiner eigenen Verantwortung, ob du die selbstständige Tätigkeit weiter ausübst oder nicht. Lässt du sie ruhen bist du aber auch für den finanziellen Verlust selbst verantwortlich.


marieseptember

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Als Arbeitgeber würde ich das BV aber schon anzweifeln, wenn die gleiche Tätigkeit weiterhin selbstständig ausgeübt wird. Sollte man sich vielleicht gut überlegen, wenn man weiterhin ein gutes Verhältnis zum AG haben möchte.


Felica

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Nur rein info: BV hätte vom AG ausgesprochen werden müssen wegen dem Arbeitsplatz. So kann, jedenfalls theoretisch, sowohl der AG als auch die KK das BV anzweifeln. Wenn zudem selbstständig der gleichen Tätigkeit nachgegangen wird, kann da die Begründung schwer werden warum man beim AG nicht arbeiten darf, selbstständig es aber dann möglich sein soll.


Dojii

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Sie sagt doch selbst, dass sie die Patienten in der angestellten Tätigkeit vor Ort betreuen muss und daher ein BV bekommen hat (das tatsächlich vom Arbeitgeber hätte kommen müssen, er kann es also anzweifeln, weil ihm erst gar keine Möglichkeit gegeben wurde, die Arbeitssituation für dich zu ändern) und sie die Patienten in der selbstständigen Tätigkeit per Videogespräch betreut. Ich sehe da schon einen großen Unterschied zwischen den Tätigkeiten. Aber das Problem ist wie gesagt das, dass der Arzt ein BV auf Basis des Arbeitsplatzes ausgesprochen hat. Das darf er eigentlich seit der Gesetzesänderung nicht mehr pauschal tun, ohne dass dem Arbeitgeber vorher die Möglichkeit gegeben wird, den Arbeitsplatz entsprechend sicher zu machen und ein Weiterarbeiten zu ermöglichen.


Felica

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Ich schrieb ja, als Info. Auch der AG könnte ja hingehen und sagen, dann weg vom Patienten und ab an die Telefonseelsorge. Das kann er in übrigen trotz des BV, denn der Arzt muss es entsprechend eingrenzen. Aktuell sagt der Arzt mit seinem BV, es liegen derartig schwere gesundheitliche Einschränkungen vor das ein Arbeiten in dieses Job mit keinerlei Option überhaupt möglich ist, auch telefonisch nicht. Und dann kommt man durchaus in Erklärungsnot. Will da aber nicht drüber weiter diskutieren. Es galt als Info falls sie diesbezüglich Probleme bekommt.


Matzmosha

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Danke nochmal für die vielen Antworten, habe jetz das bv vorliegen und wie ich das bezüglich des Arbeitsplatzes gesagt habe stimmt es nicht.... Steht nix davon drauf nur nach Paragraph etc. Wie ist denn die Sachlage nun


Dojii

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Da ein Beschäftigungsverbot wie gesagt für selbstständige Tätigkeiten nicht gilt darfst du rechtlich die selbstständige Tätigkeit weiter ausführen. Es liegt in deiner persönlichen unternehmerischen Verantwortung, wenn du ein potentielles Risiko für das Baby dadurch eingehen willst. Aber du läufst eben Gefahr, dass dein Arbeitgeber das BV vom Arzt anzweifelt und dagegen vorgeht, wenn er erfährt, dass du eine ähnliche Tätigkeit nebenher weiter ausübst. Letztlich gibt es hier keine 100% richtige Antwort.


mellomania

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das problem an der sache ist, dass das, was der arzt ausgestellt hat, nämlich §3 Abs 1 wahrscheinlich, ein medizinischer Grund sein müsste, was es nicht ist. es bezieht sich NICHT auf medizinische Dinge, sondern deinen Arbeitsplatz. und dieses BV, was den ARBEITSPLATz betrifft, muss der AG ausstellen. denn der AG ist angehalten, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass eben kein bv dabei rauskommt. er hätte dich ins büro setzen können, rechnungen machen, telefon, etcpp. erst wenn das alles nicht geht, stellt der AG dann ein bv aus. daher kann der AG dein bv zu rech anzweifeln, weil ER ALLEINE für deinen arbeitsplatz verantwortlich ist. und nicht der arzt. wenn du jetzt auf selbständiger basis, wo das bv nicht gilt, genau das gleiche weiterarbeitest, das bv aber nutzt, um gehalt zu bekommen bei deinem AG, dann wird der sicher sehr erfreut sein, wenn er das hört. die gefahr ist nämlich genau die gleiche. und daher ist es deine entscheidung (ich würde das im übrigen definitiv nicht tun wenn mir das verhältnis zum AG wichtig ist und ich danach da noch arbeiten möchte), ob du deine andere gleiche idetnische tätigkeit doch ausführst. denn dann kann die gefahr ja nicht so groß sein. oder setzt du dein kind bewusst der gefahr aus, nur wegem geld? wundere dich also nicht, wenn du den job beim AG nicht mehr lange hast.


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