Liebe Frau Bader! Zunächst danke, dass Sie da sind. Folgender Sachverhalt. Ich bin aktuell im 2. Jahr meiner Elternzeit. Vor einigen Monaten habe ich mir eine Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber gesucht, die erst in Zukunft beginnen soll und die ich mir von meinem alten Arbeitgeber habe genehmigen lassen. Der Vertrag ist unterschrieben. Nun bin ich unerwartet wieder schwanger und habe dies meinem zweiten, neuen Arbeitgeber mitgeteilt. Dieser bittet mich nun um Auflösung des Vertrages. Ich kann es mir finanziell leider nicht leisten, dieser Bitte nach zu kommen. Nun zu meinen Fragen: 1. Genieße ich bei beiden Arbeitgebern Kündigungsschutz? Beiden habe ich meine Schwangerschaft gemeldet. 2. Wer zahlt das Mutterschutzgeld, wenn ich der Auflösung des Vertrages der Nebentätigkeit nicht zustimme? 3. Bei wem melde ich Elternzeit an? 4. Es sind die Voraussetzungen für ein betriebliches Beschäftigungsverbot beim neuen Arbeitgeber gegeben. Ich habe bei ihm aber noch nicht begonnen zu arbeiten. Würde ich dennoch eine Lohnfortzahlung bekommen und würde diese in die Berechnung für das Elterngeld mit einfließen? DANKE!
von wawuschel1 am 17.09.2015, 20:59