Franzi1722
Liebe Frau Bader, bereits vor Beginn meiner Elternzeit hatte ich eine selbstständige Nebentätigkeit bei meinen Arbeitgeber gemeldet. Nunmehr führe ich diese Art der Beschäftigung nicht mehr aus und würde gerne einer anderen Art nachgehen. Darf ich die neue Art ohne erneute Genehmigung in meiner Elternzeit weiterführen oder muss diese nochmals durch den Arbeitgeber genehmigt werden? In der Elternzeit bin ich noch bei meiner Krankenversicherung ohne Zuzahlung versichert. Ändert sich dies bei Ausübung einer Nebentätigkeit? Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Herzliche Grüße Franzi
Hallo, die Genehmigung betrifft nur die eine spezielle Tätigkeit. Für eine andere Tätigkeit muss eine erneute Genehmigung eingeholt werden. Das liegt schlichtweg daran, dass der Arbeitgeber überprüfen möchte, ob die selbstständige Tätigkeit in Konflikt mit der Angestelltentätigkeit steht. Liebe Grüße NB
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