luhuf
Guten Tag Frau Bader, wir haben folgende Situation: ich befinde mich derzeit bis Dezember 2016 in zweijähriger Elternzeit mit unserem ersten Kind. Unser zweites Kind wird voraussichtlich im Januar 2017 zur Welt kommen. Ich werde meine derzeitige Elternzeit vor dem beginnenden Mutterschutz frühzeitig beenden. Ist es sinnvoll, im Anschluss an den Mutterschutz zuerst die Elternzeit für Kind Nummer 2 zu beantragen oder zuerst das dritte Jahr von Kind Nummer 1 zu nehmen? Zudem überlege ich, mich in einer Nebentätigkeit selbständig zu machen. Soweit ich weiß, muss ich dies meinem Arbeitgeber anzeigen. Wie ist hier die Vorgehensweise, bin ich von der Zustimmung meines Arbeitgebers abhängig oder besteht nur Informationspflicht meinerseits? Welche versicherungstechnischen oder steuerlichen Konsequenzen sind zu beachten? Wovon ist beispielsweise abhängig, wie lange die Nebentätigkeit auch tatsächlich als eine solche angesehen wird (da ich meiner Haupttätigkeit während meiner Elternzeit ja nicht nachgehe)? Ist es im Hinblick auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld sinnvoll, die Selbständigkeit bereits im Herbst anzumelden oder sollte hierfür das Ende des Mutterschutzes abgewartet werden? Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, 1. Mindestens ein Jahr von Kind zwei nehmen 2. Der Arbeitgeber muss zustimmen und darf ablehnen, wenn eine Interessenkollision vorliegt 3. Je nach Umfang der Tätigkeit müssen Sie sich selber krankenversichern und sind nicht beitragsfrei versichert. Liebe Grüße NB
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