Schmetterfink
Liebe Frau Bader, ich befinde mich in zwei Beschäftigungsverhältnissen (Hauptarbeitgeber + Minijob als genehmigte Nebentätigkeit). Ich werde bei meinem Hauptarbeitgeber 18 Monate EZ ohne Beschäftigung beantragen, möchte aber nach 6 Monaten meine Nebentätigkeit auf Minijobbasis wieder aufnehmen. Muss ich die Aufnahme des Minijobs während der EZ bei meinem Hauptarbeitgeber neu beantragen, auch wenn er außerhalb der EZ (seit 2011) bereits genehmigt ist oder gilt er mit der Genehmigung außerhalb der EZ automatisch als auch in der EZ genehmigt? Herzlichen Dank
Hallo, sehe ich als genehmigt an. Liebe Grüße NB
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