Lilia19
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zu der Elternzeitbeantragung, mein Sohn wurde am 23.10.2023 geboren, ich befinde mich bis zum 22.01.2025 in Elternzeit. Ab dem 23.01.2025 gehe ich wieder arbeiten (30 Stunden Woche). Ich beabsichtige ab dem 14.07.2025 bis zum 20.09.2025 erneute Elternzeit zu beantragen. Kann mein Arbeitgeber mir den Antrag ablehnen, wenn in dem Zeitraum die Betreuung der Kinder nicht sichergestellt ist? Ich habe nämlich noch einen weiteren Sohn, der 8 Jahre alt ist. Den erneuten Antrag würde ich für den jüngsten Sohn beantragen, der 2023 geboren wurde vielen Dank für Ihre Antwort Lilia Luft
Hallo, man muss sich nach der Geburt für die ersten 2 Jahre festlegen, einen Anspruch haben Sie also erst ab dem 2. Geburtstag. Besser wäre es gewesen, direkt länger EZ zu beantragen und dann jetzt TZ in EZ zu arbeiten. Liebe Grüße NB
Ani123
Ihr Arbeitgeber kann ablehnen, weil sie sich mit der ersten Meldung für die ersten zwei Jahre des Kindes festlegen. Ihr Sohn ist an 23.10.2023 geboren; die 2-Jahres-Frist endet am 22.10.2025. Fehlende Kinderbetreuung ist ihr privates Problem. Sie sind auf die Kulanz ihres Arbeitgebers angewiesen. Hätten sie 2 Jahre EZ gemeldet mit TZ in EZ ab dem 23.01.2024 hätten sie den TZ in EZ Vertrag fristgerecht kündigen können und wären wieder in EZ gewesen. Vielleicht hätte der Arbeitgeber zugestimmt nach der Pause, wo sie ganz in EZ sein möchten, wieder TZ in EZ zu arbeiten. Zudem hätten sie ohne Zustimmung die EZ um das 3. Jahr verlängern können. Ist der gesamte Zeitraum von 10 Wochen EZ notwendig? Benötigen sie vielleicht nur für die Ferienzeit Unterstützung? Wenn ja besteht die Möglichkeit auf Ferienbetreuung? In vielen Städten können damit 3 Wochen und mehr abgedeckt werden. Die übrige Zeit kann vielleicht mit Urlaub abgedeckt werden. Um ihren Arbeitsplatz zu sichern sollten sie gut überlegen ob die gesamte Zeit frei für sie notwendig ist.
KielSprotte
Wenn dir was an deiner Arbeitsstelle und einem einigermaßen guten Verhältnis zu den Kollegen liegt, würde ich den Antrag erst gar nicht stellen. Du kannst froh sein, wenn du 2 vielleicht 3 Wochen Urlaub zu der Zeit bekommst. Schließlich wollen im Sommer alle eine Auszeit. Hatte der KV schon EZ ? Wenn nein, kann er die Betreuung übernehmen, ansonsten müsst ihr Alternativen suchen und finden. Dein AG wird das kaum genehmigen und irgendeinen Anspruch hast du nicht.
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